KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard

  • Zinsgünstige Kredite bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 150 Mio. € pro Vorhaben
  • Für Unternehmen, kommunale Zweckverbände, Privatpersonen, gemeinnützige Antragsteller, Angehörige der freien Berufe, Landwirte
  • Fördert Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

Bei Vorhaben in Deutschland:

  • natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften
    • mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland
    • die in Ausübung oder zur Aufnahme einer selbstständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit handeln
  • juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50%iger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln
  • Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • kommunale Zweckverbände
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
  • gemeinnützige Antragsteller

Bei Vorhaben im Ausland:

  • Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland
  • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Unternehmenssitz im Ausland
  • Joint Ventures im Ausland mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblicher deutscher Beteiligung von mindestens 25%

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit für folgende Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien erhalten:

  • zur Stromerzeugung
  • zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen)
  • zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem

Gefördert werden:

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen, einschließlich Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • der Erwerb gebrauchter Anlagen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie erfüllen die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
  • Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller sind verpflichtet, einen Teil des erzeugten Stroms bzw. der erzeugten Wärme einzuspeisen und/oder zu verkaufen.
  • Gebrauchte Anlagen werden nur gefördert, wenn sie nicht länger als 12 Monate am Stromnetz angeschlossen sind oder als nicht über die KfW geförderte Anlage modernisiert werden und eine Leistungssteigerung erfolgt.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar.
  • Als gemeinnütziger Antragsteller gewährleisten Sie die Einspeisung bzw. den Verkauf eines Teils des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme.
  • Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit max. zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Höchstbetrag: 150 Mio. € pro Vorhaben
  • Laufzeiten:
    • bis zu 5 Jahre Laufzeit bei 1 Tilgungsfreijahr
    • bis zu 10 Jahre Laufzeit bei bis zu 2 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 15 oder 20 Jahre Laufzeit bei bis zu 3 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 30 Jahre Laufzeit bei bis zu 5 Tilgungsfreijahren
    • Mindestlaufzeit: 2 Jahre
  • Zinssatz: fest für bis zu 10 Jahre bzw. 15 Jahre
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • für außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • Abruf bis 12 Monate nach Zusage
    • 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Bund, Bundesländer sowie deren Einrichtungen
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe
  • Strom- und/oder Wärmeerzeugungsanlagen, die auf Basis fossiler Brennstoffe betrieben werden
  • Anlagen (z.B. Speicher), die im direkten Zusammenhang mit fossilen Strom- und/oder Wärmeerzeugungsanlagen errichtet und betrieben werden
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
  • Treuhandkonstruktionen
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb)

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 01.10.2023
  • KfW-Information vom 08.09.2023

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