//KfW-Investitionskredit Kommunen (IKK)

Fördernehmer:
Kommunen und Kommunalverbände; Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen
Förderthemen:
Kommunen; Infrastruktur
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
Bund (KfW, LR …)
Ansprechpartner:
KfW Bankengruppe

In aller Kürze

Finanzierung von Investitionen der Kommunen in die kommunale und soziale Infrastruktur sowie im Bereich der Wohnwirtschaft.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften sowie
  • Gemeindeverbände mit einem Risikogewicht im Kreditrisikostandardansatz von Null.

Verwendungszweck

Die KfW Bankengruppe unterstützt Investitionen in die kommunale, soziale und wohnungswirtschaftliche Infrastruktur.

Hierzu werden Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushalts bzw. Vermögensplans des aktuellen Haushaltsjahres, einschließlich der Haushaltsreste des Vorjahres, langfristig mitfinanziert.

Ziel ist die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang:
    • Kreditbeträge unter 2,0 Mio €: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
    • Kreditbeträge ab 2,0 Mio €: bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: bis zu 150,0 Mio € pro Jahr und Antragsteller
  • Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen
  • Kreditlaufzeit/Tilgungsfreijahre:
    • bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit mit bis zu 2 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit mit bis zu 3 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit mit bis zu 5 Tilgungsfreijahren
  • Auszahlung: 100% in einer Summe oder in zwei Teilbeträgen
  • Abruffrist: bis zu 12 Monate nach Darlehenszusage, Verlängerung im Einzelfall vereinbar
  • Tilgung:
    • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Raten
    • außerplanmäßige Tilgungen: Vorfälligkeitsentschädigung
  • Sicherheiten: übliche formale Voraussetzungen für Kommunaldarlehen

Kumulation/Kombination

Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.

Bei der Kombination mit Darlehen von Landesförderinstituten, die ebenfalls über den KfW-Investitionskredit Kommunen refinanziert werden, darf der maximale Finanzierungsanteil nicht überschritten werden.

Voraussetzungen

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:
  • Ausgeschlossen sind Kassenkredite sowie Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben.
  • Sind Grundstücke notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens, so darf der Erwerb höchsten 2 Jahre zurückliegen.

Antragsverfahren

Kreditanträge können vor Beginn des Projekts unter Verwendung der vorgesehenen Formulare gestellt werden.

Antragsstelle ist die KfW Bankengruppe, Niederlassung Berlin.

Quelle

Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 01/2012; Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 24.11.2011

Weiterführende Informationen

Die KfW Bankengruppe hat zum 01.01.2012 die Zahl der angebotenen Zinsbindungsvarianten im Programm KfW-Investitionskredit Kommunen reduziert. Kreditlaufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren werden weiterhin angeboten, die Zinsbindungsdauer beträgt künftig jedoch einheitlich 10 Jahre. Eine 20-jährige Zinsbindung wird nicht mehr angeboten. Zudem hat die KfW Bankengruppe zum 01.01.2012 einen jährlichen Höchstbetrag von 150,0 Mio € je Antragsteller eingeführt. Der Höchstbetrag bezieht sich ausschließlich auf Kreditzusagen im Programm KfW-Investitionskredit Kommunen.

Im Zuge der Konzentration des Förderangebots hat die KfW das Programm KfW-Investitionskredit Kommunen – flexibel Ende 2011 eingestellt. Investitionen von Kommunen in die kommunale und soziale Infrastruktur werden künftig einheitlich im Programm
KfW-Investitionskredit Kommunen (IKK) finanziert. 

Zuletzt aktualisiert am: 01.02.2012

Hier finden Sie eine Übersicht der Konditionen für Endkreditnehmer

Konditionen-Übersicht

KfW - Aktuelle Konditionen

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer der KfW Bankengruppe

Formulare und Merkblätter

KfW - KfW-Investitionskredit Kommunen (IKK) - Antrag, Formulare, Merkblätter

Formulare und Merkblätter auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

Links

KfW - KfW-Investitionskredit Kommunen (IKK) - Beispiele

Förderbeispiele auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

KfW - KfW-Investitionskredit Kommunen (IKK) - Häufige Fragen

Häufige Fragen auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

Service-Tools

KfW - Tilgungsrechner

Tilgungsrechner der KfW Bankengruppe

KfW - Elektronische Formularsammlung

Elektronische Formularsammlung der KfW Bankengruppe

Kontakt

KfW Bankengruppe

Niederlassung Berlin

Charlottenstraße 33/33a

10117 Berlin

Hotline:+49 30 20264-5555

Telefon:+49 30 20264-0

Fax:+49 30 20264-5188

E-Mail:kommune@kfw.de

Internet:http://www.kfw.de

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