//KfW-Filmfinanzierung

Fördernehmer:
Gewerbliche Unternehmen
Förderthemen:
Markteinführung neuer Produkte/Dienstleistungen
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
Bund (KfW, LR …)
Ansprechpartner:
KfW Bankengruppe

In aller Kürze

Finanzierung von Filmproduktionen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Filmproduktionsgesellschaften mit Sitz und Produktion in Deutschland, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und einen Jahresumsatz von 500,0 Mio € einschließlich verbundener Unternehmen nicht überschreiten.

Anträge können auch Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen sowie Projektgesellschaften stellen, die die bestehenden Voraussetzungen erfüllen.

Verwendungszweck

Die KfW Bankengruppe fördert die Herstellung von programmfüllenden Filmen mit Direktkrediten, um die Filmproduktion in Deutschland nachhaltig zu sichern.

Für die unterschiedlichen Stadien der Projektentwicklung stehen folgende Finanzierungsbausteine zur Verfügung, die teilweise auch kombinierbar sind:

  • Developmentfinanzierungen
  • Anschubfinanzierungen
  • Bridgefinanzierungen
  • GAP-Finanzierungen
  • Zwischenfinanzierungen

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: Festlegung im Einzelfall
  • Förderhöhe: 
    • i.d.R. zwischen 300.000 € und höchstens 3,0 Mio €
    • Zwischenfinanzierung: bis zu 5,0 Mio €
  • Zinssatz: beihilfefrei und risikoabhängig
  • Kreditlaufzeit/Tilgungsfreijahre:
    • Zwischenfinanzierung: zwischen 6 und 18 Monate
    • alle anderen Bausteine: zwischen 6 und 60 Monate
  • Auszahlung: 100% des Kreditbetrags
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision: individuell festgelegte Bereitstellungsprovision
  • Tilgung: i.d.R. am Ende der Laufzeit
  • Sicherheiten: i.d.R. Abtretung von Verwertungsrechten, Forderungen auf künftige Verwertungserlöse oder Rechte am Produkt oder im Einzelfall banküblich

Im Rahmen eines Bankenkonsortiums beteiligt sich die KfW mit bis zu 50% an der Finanzierung und übernimmt ihren Anteil an der Konsortialfinanzierung „pari passu“ zu gleichen Bedingungen wie die Konsortialpartner.

Kumulation/Kombination

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, insbesondere mit Mitteln der Filmförderung auf Bundes- und Landesebene, ist möglich. Es wird in der Regel vorausgesetzt, dass für die Finanzierung des Vorhabens öffentliche Fördermittel beantragt werden.

Voraussetzungen

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Es muss sich um programmfüllende Filme handeln, d.h. die Vorführdauer muss mindestens 79 Minuten, bei Kinder-, Jugend- und Dokumentarfilmen mindestens 59 Minuten betragen.
  • Antragsteller müssen über fachlich einschlägige Erfahrungen verfügen und eine professionelle Durchführung der Produktion gewährleisten.
  • Der Inhalt des Films darf weder in Widerspruch zu den verfassungsrechtlich geschützten Grundrechten stehen oder gegen geltende Gesetze verstoßen noch das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Nachfinanzierungen und Umschuldungen.

Antragsverfahren

Anträge können nach einem ersten Informationsgespräch formlos gestellt werden.

Antragsstelle ist die KfW Bankengruppe.

Quelle

Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 12/2011

Zuletzt aktualisiert am: 28.12.2011

Formulare und Merkblätter

KfW-Filmfinanzierung - Antrag, Formulare, Merkblätter

Formulare und Merkblätter auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9

60325 Frankfurt am Main

Hotline:0800 539-9001

Telefon:+49 69 7431-0

Fax:+49 69 7431-2944

E-Mail:infocenter@kfw.de

Internet:http://www.kfw.de

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