KMU-innovativ: Medizintechnik

  • Zuschüsse bis zu 50% für KMU und mittelständische Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für KMU und mittelständische Unternehmen, bei Verbundprojekten auch für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Klinikeinrichtungen
  • Fördert risikoreiche Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung in der Medizintechnik
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
  • mittelständische Unternehmen bis zu einer Größe von 1.000 Beschäftigten oder einem Umsatz von 100 Mio. €
  • Im Rahmen von Verbundprojekten auch
    • Hochschulen
    • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Klinikeinrichtungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für risikoreiche Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung im Bereich der Medizintechnik.

Mit dem Zuschuss können Sie Einzelprojekte, Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und Verbundprojekte zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit starkem Versorgungs- und Anwendungsbezug zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren für die Gesundheitsversorgung finanzieren.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben besitzt ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko.
  • An Ihrem Vorhaben muss ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sein.
  • Bei klinischen Studien halten Sie nationale rechtliche Vorgaben und internationale Standards ein.
  • Sie binden in allen Vorhaben Anwender aus der Gesundheitsversorgung entsprechend der Nähe zur klinischen Anwendung aktiv ein.
  • Sie sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
  • Die Verwertung der Ergebnisse kommt in erster Linie den beteiligten KMU und den beteiligten größeren Mittelständlern zugute.
  • Als Partner eines Verbundprojekts regeln Sie Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • Bonus für KMU möglich
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen für nicht wirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich Projektpauschale von 20%
  • Förderdauer: i.d.R. bis zu 3 Jahre

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der VDI Technologiezentrum GmbH.

In der ersten Stufe reichen Sie zunächst Projektskizzen ein, die jeweils zum 15.04 und zum 15.10 eines Jahres bewertet werden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt