Innovationsfonds - Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung

  • Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Art der Maßnahme und Antragsteller
  • Für natürliche Personen, Personengesellschaften, Forschungseinrichtungen, Vertragsparteien der Versorgungsverträge
  • Fördert Vorhaben in den Bereichen innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen und Versorgungsforschung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • im Bereich innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen: alle rechtsfähigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen und Personengesellschaften
  • im Bereich der Versorgungsforschung bei Forschungsvorhaben: universitäre und nicht universitäre Forschungseinrichtungen
  • im Bereich der Versorgungsforschung bei Evaluationsvorhaben für Verträge nach den §§ 73c und 140a SGB V: die Vertragsparteien der Versorgungsverträge

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben in den Bereichen neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren:

  • innovative sektorenübergreifende Versorgungsformen
  • Vorhaben, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung und ein Umsetzungspotenzial aufweisen
  • Vorhaben, die auf eine dauerhafte Weiterentwicklung der selektivvertraglichen Versorgung abzielen
  • Versorgungsforschung
  • Forschungsvorhaben, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind
  • Evaluationsvorhaben für Verträge nach den §§ 73c und 140a SGB V in der am 22.07.2015 geltenden Fassung
  • Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung und Evaluation von Richtlinien des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

Welche Voraussetzungen gelten?

Im Bereich innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen müssen Sie insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Bei der Antragstellung ist eine Krankenkasse beteiligt.
  • Ihr Vorhaben wird auf geltender Rechtsgrundlage, insbesondere aufgrund von Selektivverträgen, durchgeführt.
  • Ihr Vorhaben wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet/evaluiert.

Im Bereich der Versorgungsforschung müssen Sie insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben ist für die Versorgungsqualität und Versorgungseffizienz relevant und zur Behebung von Versorgungsdefiziten in der gesetzlichen Krankenversicherung geeignet.
  • Es weist wissenschaftliche und methodische Qualität auf.
  • Sie verfügen über ausreichende Qualifikation und Vorerfahrungen.
  • Ihr Vorhaben weist ein ausreichendes Verwertungspotenzial und eine angemessene Ressourcen- und Finanzplanung auf.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von der Art der Maßnahme und vom Antragsteller

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Produktinnovationen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht.

Informationen erteilt auch der Projektträger im DLR (Gesundheitsforschung).

Aktuelle Bekanntmachungen

Aktuelle Bekanntmachungen liegen derzeit nicht vor.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Stand 02/2024

 Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt