Innovationsförderung im Verbraucherschutz

  • Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 €
  • Für Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sonstige natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Niederlassung in Deutschland
  • Fördert Projekte im Bereich der Verbraucherinnovation in Recht und Wirtschaft
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Forschungseinrichtungen
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • sonstige natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen (Vereine, Verbände, Stiftungen, Initiativen, Organisationen)

mit Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung zur Innovationsförderung im Verbraucherbereich in Recht und Wirtschaft.

Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren:

  • Untersuchungen, Forschungen, Konzeptionsentwicklungen und -erprobungen sowie weitere Innovationsmaßnahmen zu den gesellschaftlichen, strukturellen, prozessoralen und rechtlichen Rahmenbedingungen für technische und nicht technische Innovationen
  • Identifizierung von künftigen Innovationsfeldern im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft, in der Verbraucherpolitik, im Verbraucher- und Anbieterverhalten, zum nachhaltigen Konsum u.ä.
  • Vorhaben zur Steigerung der wissenschaftlichen Grundlagen und zur Gestaltung verbraucherpolitischer Maßnahmen in den verschiedenen Markt-, Rechts- und verbrauchernahen Gesellschaftsbereichen
  • agile Formen der Verbraucherbeteiligung an Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprozessen sowie bei der Gestaltung verbraucherorientierter politischer Maßnahmen

Die Vorhaben können sich thematisch auf einzelne Märkte oder Marktsegmente, marktübergreifende Zusammenhänge und horizontale Aspekte oder spezifische Ebenen der Verbraucher beziehen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität zur Durchführung der Arbeiten.
  • Sie koordinieren das Projekt zentral.
  • Sie verpflichten sich – soweit einschlägig –
    • zur Einhaltung der „Leitfadens zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft und
    • zur Veröffentlichung als Open Access.
  • Soweit einschlägig, besteht eine begründete Aussicht auf Verwertung, wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichen Nutzen sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
  • Ihr Vorhaben wird überwiegend in Deutschland durchgeführt und die Ergebnisse sind in Deutschland verwertbar.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Förderhöhe: max. 500.000 €
  • Förderdauer: bis zu 36 Monate

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung nicht mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Vorhaben, die der routinemäßigen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Leistungen, der laufenden Nutzung und Verwertung wissenschaftlich-technischer Informationen, der Marktforschung u.Ä. dienen
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag im Rahmen von

  • wettbewerblichen Forschungsförderverfahren (Call-Verfahren auf der Grundlage vorheriger Bekanntmachungen) bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  • einzelfallbezogenen Projektförderverfahren (Einzelfall-Verfahren) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vom 28.09.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 09.11.2023, B2
  • Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Stand 01/2024

Weitere Informationen zum Programm:

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