IKK – Investitionskredit Kommunen

  • Darlehen bis 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller
  • Für Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und Zweckverbände
  • Fördert langfristige Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur, auch den Erwerb von Grundstücken
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe
  • Gemeindeverbände
  • kommunale Zweckverbände

Was wird gefördert?

Mit dem Kredit können Sie langfristige Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur finanzieren. Förderfähig ist auch der Erwerb von Grundstücken.

Mitfinanziert werden Investitionen und Maßnahmen zur Investitionsförderung im Rahmen des Vermögenshaushalts bzw. Vermögensplans des aktuellen Haushaltsjahres einschließlich der Haushaltsreste des Vorjahres.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
  • Anpassung der technischen Infrastruktur wie der Wasser- und Abwasserwirtschaft
  • Breitbandnetze
  • Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft
  • Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus
  • Krankenhäuser und Behinderten­einrichtungen
  • Flüchtlingsunterkünfte
  • Baulanderschließung (inklusive Planungsleistungen, sofern sie Teil der Investition sind)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Finanzierungsanteil:
    • bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten für Kredite bis 2 Mio. €
    • bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten für Kredite über 2 Mio. €
  • Höchstbetrag: 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller
  • Laufzeiten:
    • 4 bis zu 30 Jahre mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für 5, 10 oder 20 Jahre
  • Auszahlung: 100% in einer Summe oder in 2 Teilbeträgen
  • Abruffrist: bis 12 Monate nach Zusage (Verlängerung um 24 Monate möglich)
  • Tilgung:
    • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Raten
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Sicherheiten: übliche formale Voraussetzungen für Kommunaldarlehen

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Kassenkredite,
  • Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben sowie
  • Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen kommunale Gebietskörperschaften oder deren Eigenbetriebe eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Formularen bei der KfW Bankengruppe, Niederlassung Berlin.

Bei Bauvorhaben, die sich über mehrere Jahre erstrecken, stellen Sie den Kreditantrag in Abschnitten.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 03/2024
  • KfW-Informationen vom 10.02.2023

Die NRW.BANK empfiehlt für Investitionen in den Ausbau und die Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren das Programm NRW.BANK.Infrastruktur.

Formulare und Merkblätter

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