German Motion Picture Fund

  • Zuschüsse bis zu 20% der förderfähigen deutschen Herstellungskosten, max. 2,5 Mio. € pro Film und 10 Mio. € pro Staffel
  • Hersteller von Filmen/Serien mit Wohnsitz in Deutschland, der EU od. einem EWR-Vertragsstaat mit Niederlassung in Deutschland
  • Fördert die Herstellung von Serien und von Filmen, die nicht für eine Erstauswertung im Kino bestimmt und geeignet sind
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Hersteller von Filmen oder Serien mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland
  • Hersteller von Filmen oder Serien mit Wohn- oder Geschäftssitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat bzw. EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz und Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für die Herstellung von Serien sowie für die Herstellung von Filmen erhalten, die nicht für eine Erstauswertung im Kino bestimmt und geeignet sind.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Für Kinofilme bringen Sie und der internationale Koproduktionspartner jeweils einen finanziellen Beitrag von mind. 20% auf, bei Herstellungskosten von über 35 Mio. € mindestens 7 Mio. €.
  • Eine Serie muss eine fortlaufende, fiktionale Handlung besitzen, die in einer von vornherein festgelegten Anzahl von mind. 6 fortlaufenden Episoden – einer Staffel – umgesetzt wird.
  • Sie stellen im Antrag dar, warum die Förderung notwendig ist und inwiefern sie einen Anreiz für den Film- und Wirtschaftsstandort darstellt.
  • Das Projekt erreicht die Mindestpunktzahl nach den in den Anlagen zur Richtlinie veröffentlichten Eigenschaftstests.
  • Sie erfüllen die ökologischen Standards bei der Herstellung der Serie oder des Films.
  • Sie übereignen dem Bundesarchiv Filmarchiv unentgeltlich eine technisch einwandfreie analoge oder unkomprimierte digitale Kopie des geförderten Projektes in einem archivfähigen Zustand.
  • Bei Filmen betragen die Herstellungskosten mind. 25 Mio. € und die deutschen Herstellungskosten mind. 40% der Gesamtherstellungskosten bzw. mind. 13 Mio. €.
  • Bei fiktionalen Serien betragen die Gesamtherstellungskosten mindestens 30.000 € pro Minute und bei dokumentarischen Serien mindestens 9.000 € pro Minute. Davon ausgenommen sind fiktionale Serien mit Gesamtherstellungskosten von mindestens 1,2 Mio. € pro Episode und mindestens 7,2 Mio. € pro Staffel sowie dokumentarische Serien mit Gesamtherstellungskosten von mindestens 360.000 € pro Episode und mindestens 1,65 Mio. € pro Staffel.
  • Die deutschen Gesamtherstellungskosten betragen grundsätzlich mindestens 40% der Gesamtherstellungskosten bzw. bei fiktionalen Serien mindestens 10 Mio. € und bei dokumentarischen Serien mindestens 3 Mio. €.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang und -höhe:
    • für Filme grundsätzlich bis zu 20% der förderfähigen deutschen Herstellungskosten, max. jedoch 2,5 Mio. € pro Film
    • für Serien bis zu 20% der förderfähigen deutschen Herstellungskosten, max. 4 Mio. € pro Staffel, wenn die deutschen Herstellungskosten mind. 20 Mio. € betragen
    • für fiktionale Serien bis zu 25% der förderffähigen deutschen Herstellungskosten, max. 10 Mio. €, wenn die deutschen Herstellungskosten mind. 40 Mio. € betragen

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter
  • Anbieter von Videoabrufdiensten
  • Projekte, die gegen die Verfassung oder Gesetze verstoßen oder das sittliche oder das religiöse Gefühl verletzen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bei der die Filmförderungsanstalt (FFA).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens und in der Regel mind. 6 Wochen vor Drehbeginn stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Richtlinien der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vom 23.02.2024

Geltungsdauer: 31.12.2024

Weitere Informationen zum Programm:

Übrigens: Für bereits geförderte Projekte können Sie eine anteilige Förderung der pandemiebedingten Mehrkosten beantragen (Nachbewilligung). Bei Projekten, die sich noch in der Antragsprüfung befinden, kann der Antrag hinsichtlich der pandemiebedingten Mehrkosten angepasst werden.

Kontakt