//Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

Fördernehmer:
Gewerbliche Unternehmen; Kommunen und Kommunalverbände; Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen
Förderthemen:
Infrastruktur; Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen
Förderart:
Zuschüsse
Fördergeber:
Bund (KfW, LR …)
Ansprechpartner:
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Unternehmen des Fremdenverkehrsgewerbes sowie
  • Gemeinden und Gemeindeverbände bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen.
Wegen beihilferechtlicher Sektorregelungen sind folgende Bereiche nur eingeschränkt förderfähig:
  • Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Fischereiprodukte,
  • Eisen- und Stahlindustrie,
  • Schiffbau, Schiffsumbau und Schiffsreparatur sowie
  • Umstrukturierungsbeihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten.
Von der Förderung sind insbesondere folgende Bereiche ausgeschlossen:
  • Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei (soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung),
  • Bergbau,
  • Abbau von Sand, Kies, Ton und Steinen,
  • Energie- und Wasserversorgung (außer Kraftwerke und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen),
  • Baugewerbe (unter Ausnahme der in der Positivliste aufgeführten Bereiche),
  • Einzelhandel (soweit nicht Versandhandel),
  • Transport- und Lagergewerbe,
  • Krankenhäuser, Kliniken und Sanatorien,
  • Kunstfaserindustrie,
  • Rettungsbeihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten.

Verwendungszweck

Gefördert werden
  • gewerbliche Investitionen in volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige Vorhaben,
  • Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie
  • nicht-investive Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, wie Beratungsleistungen externer Sachverständiger oder Schulungsmaßnahmen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: wahlweise lohnkosten- oder sachkapitalbezogener Zuschuss
  • Förderumfang: Aus Mitteln der GRW und anderen öffentlichen Fördermitteln dürfen Investitionsbeihilfen maximal in Höhe der nachstehenden Bruttofördersätze in den Fördergebieten gewährt werden:
    • A-Fördergebiete:
      • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 50%
      • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 40%
      • sonstige Betriebsstätten: 30%
    • A-Fördergebiete, die vom statistischen Effekt betroffenen sind: Seit dem 1. Januar 2011 gelten abweichende Fördersätze:
      • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 40%
      • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 30%
      • sonstige Betriebsstätten: 20%
    • C-Fördergebiete:
      • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 35%,
      • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 25%,
      • sonstige Betriebsstätten: 15%.
        In einigen C-Fördergebieten gelten abweichende Förderhöchstsätze.
    • D-Fördergebiete
      • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 20%,
      • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 10%,
      • sonstige Betriebsstätten: maximal 200.000 € Gesamtbetrag innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der ersten Beihilfe
    • Infrastrukturmaßnahmen: bis zu 90% der förderfähigen Kosten
    • Die Konkretisierung der Fördersätze liegt im Ermessen der Länder.

Voraussetzungen

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:
  • Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschl. Tourismus) müssen durch die Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich erhöhen (Primäreffekt).
  • Mit den Investitionsvorhaben müssen in den Fördergebieten neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden.
  • Investitionszuschüsse werden grundsätzlich nur für Investitionsvorhaben gewährt, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden.
Die Länder können im vorgegebenen Rahmen die Förderbedingungen durch ergänzende landesinterne Richtlinien konkretisieren und einschränken.

Antragsverfahren

Für die Durchführung der GRW-Förderung sind ausschließlich die Länder zuständig.

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens auf den amtlichen Formularen bei einer zur Entgegennahme von Anträgen berechtigten Stelle eingereicht werden.

Informationen über die regionale Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe erteilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi).

Quelle

Bekanntmachung des BMWi vom 11.08.2009, Bundesanzeiger Nr. 135 vom 10.09.2009, S. 3217; ergänzt durch Bekanntmachungen vom 30.11.2009, Bundesanzeiger Nr. 189 vom 15.12.2009, S. 4198; 22.12.2009, Bundesanzeiger Nr. 7 vom 14.01.2010, S. 134 sowie 10.12.2010, Bundesanzeiger Nr. 11 vom 20.01.2011, S. 192; Pressemitteilung des BMWi vom 17.12.2010

Zuletzt aktualisiert am: 13.01.2012

Kontakt

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)

Scharnhorststraße 34-37

10115 Berlin

Telefon:+49 3018 615-0

Internet:http://www.bmwi.de

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