Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV)

  • Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Investitionsausgaben
  • Für Unternehmen in privater Rechtsform
  • Fördert den Neu- und Ausbau sowie den Ersatz von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen in privater Rechtsform

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie den Neu- und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) finanzieren.

Gefördert werden Investitionen in Umschlaganlagen Schiene/Straße, Binnenwasserstraße/Straße, Schiene/Schiene, Binnenwasserstraße/Binnenwasserstraße, Binnenwasserstraße/Schiene und Binnenwasserstraße/Schiene/Straße sowie in den Ersatz von Umschlaganlagen und Umschlaganlagenteilen der genannten Anlagenarten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Anlagen sind allen Nutzern diskriminierungsfrei zugänglich.
  • Sie können die Anlage durch privates Kapital allein nicht oder nicht wirtschaftlich führen.
  • Die Umschlaganlage besitzt eine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz und befindet sich in Ihrem Eigentum, sodass eine Beeinträchtigung der Abwicklung des KV rechtlich und sachlich auszuschließen ist.
  • Die Förderung hat keine wettbewerbsverzerrende Wirkung.
  • Der Kapitalwert ist ohne Förderung negativ.
  • Die durchschnittlichen Umschlagkosten pro Ladeeinheit dürfen infolge der Förderung um max. 33 €, bei seehafennahen KV-Umschlaganlagen um max. 15 € sinken.
  • Der volkswirtschaftliche Nutzen beträgt mindestens das Vierfache der Fördermittel.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 80% der förderfähigen Investitionsausgaben

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen wie folgt:

  • für Anlagen des KV Schiene/Straße bzw. Schiene/Schiene beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
  • für Anlagen des KV Wasserstraße/Straße, Wasserstraße/Wasserstraße sowie Wasserstraße/Schiene/Straße bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

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