kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission,
Unternehmen, die insolvent oder von Insolvenz bedroht
sind,
im Einzelfall Unternehmen, die sich nachweislich in
wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und für die Region eine
besondere arbeitsmarktliche Bedeutung haben.
Gefördert wird zusätzlich zur Förderung durch die Agentur für
Arbeit der Transfer von Arbeitslosigkeit Bedrohter in eine neue
Beschäftigung durch Beratung und begleitende Tätigkeiten.
Mitfinanziert wird das Personal für Beratung und flankierende
Tätigkeiten im Rahmen einer Transfergesellschaft in der Regel für
max. 12 Monate.
Im Unternehmen muss es Beschäftigte geben, die durch
Personalabbau bedroht sind.
Grundsätzlich muss ein Transfersozialplan abgeschlossen
sein.
Spätestens vier Wochen nach Maßnahmebeginn muss vom
Transferträger ein vermittlungsorientiertes Projektkonzept
vorgelegt werden. Erst dann erfolgt die Auszahlung des
Förderbetrages.
Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 13 vom
08.06.2011, S. 156; Merkblatt der Gesellschaft für innovative
Beschäftigungsförderung mbH - G.I.B., Stand 05/2011.