//Förderung von Transfergesellschaften

Fördernehmer:
Gewerbliche Unternehmen
Förderthemen:
Beratung
Förderart:
Zuschüsse
Fördergeber:
Land NRW
Ansprechpartner:
zuständige Regionalagentur

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission,
  • Unternehmen, die insolvent oder von Insolvenz bedroht sind,
  • im Einzelfall Unternehmen, die sich nachweislich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und für die Region eine besondere arbeitsmarktliche Bedeutung haben.

Verwendungszweck

Gefördert wird zusätzlich zur Förderung durch die Agentur für Arbeit der Transfer von Arbeitslosigkeit Bedrohter in eine neue Beschäftigung durch Beratung und begleitende Tätigkeiten.

Mitfinanziert wird das Personal für Beratung und flankierende Tätigkeiten im Rahmen einer Transfergesellschaft in der Regel für max. 12 Monate.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 80% der nachgewiesenen Kosten
  • Förderhöhe: max. 64.508 € für Beratungfachkräfte bzw. 56.615 €  für Personal für begleitende Tätigkeiten
  • Förderdauer: i.d.R. 12 Monate

Voraussetzungen

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Im Unternehmen muss es Beschäftigte geben, die durch Personalabbau bedroht sind.
  • Grundsätzlich muss ein Transfersozialplan abgeschlossen sein.
  • Spätestens vier Wochen nach Maßnahmebeginn muss vom Transferträger ein vermittlungsorientiertes Projektkonzept vorgelegt werden. Erst dann erfolgt die Auszahlung des Förderbetrages.

Antragsverfahren

Die Antragstellung und Beratung erfolgen über die zuständige Regionalagentur.

Bewilligungsbehörde ist die zuständige Bezirksregierung.

Quelle

Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 13 vom 08.06.2011, S. 156; Merkblatt der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH - G.I.B., Stand 05/2011.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:

Zuletzt aktualisiert am: 13.04.2011

Kontakt

zuständige Regionalagentur

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Potenzialberatung Beratungsstellen für Potenzialberatung; Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH - G.I.B.

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