Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse

  • Zuschüsse i.d.R. bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 150.000 €
  • Für Unternehmen, Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft
  • Fördert Absatz land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse von hoher Qualität
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Zusammenschlüsse von Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte
  • Unternehmen der Verarbeitung oder Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
  • Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung
  • Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft
  • sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, wenn sie im Interesse der Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft handeln
  • Vorhabenträger anerkannter Öko-Modellregionen, die im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Öko-Modellregionen in Nordrhein-Westfalen vom 29.04.2021 gefördert werden

Wichtig: Sie müssen die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Steigerung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse von hoher Qualität.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Teilnahme an Messen und Ausstellungen
  • Erstellung von Veröffentlichungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse
  • Durchführung von und Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
  • Werbemaßnahmen zur Förderung von Absatzaktivitäten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Verbraucherinformation
  • Maßnahmen im Rahmen von Qualitätsprogrammen von land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen hoher Qualität

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben ist von öffentlichem Interesse und verbessert die Absatzmöglichkeiten land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse.
  • Ihre Vermarktungskonzepte werden für Qualitätsprodukte erarbeitet.
  • Bei Messen und Ausstellungen werden Gemeinschaftsstände mit mind. 3 Unternehmen gefördert.
  • Bei der Erstellung von Veröffentlichungen und der Durchführung von Werbemaßnahmen dürfen Sie keine bestimmten Unternehmen, Marken oder Herkünfte nennen.
  • Bei Maßnahmen, die von Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen durchgeführt werden, darf die Mitgliedschaft in diesen keine Teilnahmevoraussetzung sein.
  • Sie führen die Maßnahme in Nordrhein-Westfalen durch.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang und -höhe:
    • bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben und je nach Maßnahme max. 50.000 bis 150.000 €
    • für die erstmalige Teilnahme an Qualitätsregelungen bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 3.000 € pro Betrieb und Jahr

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt