Förderung von Agrarumweltmaßnahmen

  • Zuschüsse von 25 bis 1.620 € pro Hektar förderfähiger Anbaufläche
  • Für Landwirtinnen und Landwirte in Nordrhein-Westfalen
  • Fördert Investitionen in Agrarumweltmaßnahmen, z.B. Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen, Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen, mehrjährigen Buntbrachen und Wildpflanzenmischungen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Landwirtinnen und Landwirte in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss zu folgenden Agrarumweltmaßnahmen:

  • Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen
  • Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
  • Anlage von Uferrandstreifen
  • Anlage von Erosionsschutzstreifen
  • Anlage mehrjähriger Buntbrachen
  • Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen
  • Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Maßnahme wird für mindestens 5 Jahre durchgeführt.
  • Den zuständigen Prüfungsorganen kann jederzeit die Möglichkeit zur Kontrolle gegeben werden.
  • Die betroffenen Flächen sind landwirtschaftliche Produktionsflächen gemäß der GAP-Direktzahlungen-Verordnung und liegen in Nordrhein-Westfalen.
  • Für die einzelnen Fördermaßnahmen gelten zusätzlich gesonderte Voraussetzungen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: 25 bis 1.620 € pro Hektar förderfähiger Anbaufläche, abhängig von der Maßnahme
  • Bagetallgrenze: 200 bzw. 500 €, abhängig von der Maßnahme

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Landschaftselemente

Wichtig: Seit 2020 können Sie keine neuen Grund- sowie Folgeanträge für den Anbau von Zwischenfrüchten stellen, da dieser in den Roten Gebieten im Rahmen der Düngeverordnung zukünftig verpflichtend wird.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag elektronisch beim Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragten.

Wichtig: Sie müssen den Antrag bis zum 30. Juni vor Beginn des Verpflichtungszeitraums stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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