Exportaktivitäten der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft (BMEL-Exportförderprogramm)

  • Zuschüsse bis 50% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Dach- und Fachverbände, Zusammenschlüsse von mind. 5 Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
  • Fördert Vorhaben zur Sicherung bestehender und Erschließung neuer Absatzmärkte im Ausland
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • überregionale nichtstaatliche Organisationen als juristische Person, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben, insbesondere:
  • Dach- und Fachverbände
  • die Exportförderorganisation der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie deren vor- und nachgelagerten Bereiche

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss zur Finanzierung von Vorhaben für die Sicherung bestehender und der Erschließung neuer Absatzmärkte der Agrar- und Ernährungswirtschaft im Ausland.

Gefördert werden Maßnahmen, die teilweise aufeinander aufbauen können. Hierzu zählen insbesondere:

  • im Inland:
  • Bereitstellung sektor- und produktspezifischer Marktinformationen
  • Schulungen geeigneter Mitarbeiter interessierter Unternehmen
  • einzelbetriebliche Beratungen für interessierte Unternehmen zur Vorbereitung der Unternehmen auf ihren Auftritt und auf die Präsentation ihrer Produkte im ausländischen Markt.
  • im Ausland:
  • Markterkundungsreisen
  • Geschäftsreisen
  • Informationsveranstaltungen
  • Kontaktbörsen
  • imagefördernde Maßnahmen zur Marktsicherung und zum Marktausbau
  • Unternehmerreisen zur Marktpflege und Markterschließung
  • Erstellung von Print- und E-Medien zur Information von Kunden und Verbrauchern

Mitfinanziert werden auch:

  • Behördenreisen nach Deutschland sowie vor- und nachbereitende Aktivitäten
  • Fachkongresse, Tagungen und Seminare, die dem Austausch und der Vernetzung von Fachinformationen und -kenntnissen dienen
  • Feldtage, Maschinenvorführungen und Tierschauen im Ausland

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • An dem Vorhaben besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
  • Sie verfügen müssen über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
  • Das Vorhaben besitzt eine begründete Aussicht auf Verwertung, lässt wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichen Nutzen erwarten und sichert oder schafft Arbeitsplätze.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 50% der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Förderhöhe: mind. 10.000 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich nicht mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • einzelne Unternehmen
  • Zusammenschlüsse von weniger als 5 Unternehmen
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Kommission nicht Folge geleistet haben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Stand 07/2021

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt