Bildung für nachhaltige Entwicklung in Umweltbildungseinrichtungen

  • Zuschüsse von 80% der förderfähigen Ausgaben, für Netzwerkaktivitäten max. 130.000 € pro Einrichtung im Jahr
  • Für Träger von Umweltbildungseinrichtungen und andere gemeinnützige Anbieter von Umweltbildung
  • Finanziert Netzwerkaktivitäten im Bereich Bildung für Nachhaltigkeit (BNE) und die Förderung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

Im Rahmen der Förderung von Netzstruktur: Träger von Umweltbildungseinrichtungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, insbesondere

  • Vereine,
  • Verbände,
  • Stiftungen,
  • Gesellschaften,
  • Kirchen,
  • Gemeinden und Gemeindeverbände oder
  • andere Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Für sonstige Projektförderung: Umweltbildungsanbieter, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, wie

  • natürliche Personen oder
  • juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.

Was wird gefördert?

Einrichtungen für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) bzw. Umweltbildungseinrichtungen erhalten Zuschüsse zu Maßnahmen und Netzwerkaktivitäten in den folgenden Handlungsfeldern:

  • BNE-Bildungsprogramm: Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung eines umfassenden, kompetenzorientierten BNE-Programms
  • Maßnahmen zur Unterstützung des Landesprogramms „Schule der Zukunft“
  • Netzwerkaktivitäten in der Region
  • Kooperation im Landesnetzwerk Bildung für nachhaltige Entwicklung NRW
  • fachbezogene Weiterbildung und Qualifizierung nach Bedarf

Darüber hinaus werden sonstige Maßnahmen und Projekte gefördert, die der Förderung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung dienen, die Vermittlung von interdisziplinärem Fachwissen unterstützen und den Austausch zwischen den Akteuren befördern.

Mitfinanziert werden insbesondere:

  • Vorhaben zur Vermittlung von systemischen Zusammenhängen der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung
  • Erprobung und Umsetzung von innovativen Methoden, Konzepten und Ansätzen
  • Maßnahmen zur Stärkung einer vernetzten Zusammenarbeit von Multiplikatoren
  • Entwicklung und Erprobung digitaler Formate

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Für die Förderung von Netzstrukturen sind Aktivitäten auf allen verbindlichen Handlungsfeldern erforderlich.
  • Es liegt ein integriertes Gesamtkonzept vor.
  • Die Einrichtung lässt sich im Laufe der beantragten Förderperiode nach der geltenden BNE-Zertifizierung zertifizieren.
  • Bei der sonstigen Projektförderung muss die Maßnahme an die „Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung“ anknüpfen und zur Umsetzung der darin formulierten Ziele beitragen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: grundsätzlich 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe: bei Netzwerkaktivitäten pro Umweltbildungseinrichtung max. 130.000 € im Jahr

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ihren Erstantrag reichen Sie unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 31.10. für die nächste Förderperiode ein.

Folgeanträge stellen Sie bis zum 15.12. eines Jahres für den weiteren Projektzeitraum.

Antragstelle ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt