Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa)

  • Zuschüsse zwischen 50 und 100% der förderfähigen Ausgaben, für kleinere Maßnahmen bis 100.000 € pauschalierte Landesmittel möglich
  • Für Gemeinden, Gemeindeverbände, Naturpark-Täger, Naturschutzverbände, juristische und natürliche Personen
  • Fördert den Schutz von Natur und Umwelt als Lebensgrundlage und zu Erholungszwecken
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Träger von Naturparks
  • anerkannte Naturschutzverbände
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • natürliche Personen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Maßnahmen erhalten, die dem Schutz von Natur und Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft dienen.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Pläne und Gutachten
  • Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen
  • Erhaltungsmaßnahmen
  • Grunderwerb und Pacht
  • Betreuungen von Naturschutzgebieten
  • Artenschutzmaßnahmen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie erfüllen die öffentlich-rechtlichen bzw. privatrechtlichen Voraussetzungen für eine langfristige oder dauerhafte Sicherung des Förderzwecks.
  • Beschaffte Gegenstände sind über 10 Jahre, Investitionen über 25 Jahre zweckgebunden. Bei Grunderwerb ist die Zweckbindung zeitlich unbegrenzt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 50 bis 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Bagatellgrenze:
    • 2.500 EUR € für Gemeinden und Gemeindeverbände
    • 500 € für sonstige Zuwendungsempfänger

Wichtig: Kreise und kreisfreie Städte können auch jährliche pauschalierte Landesmittel für kleinere Maßnahmen in Höhe von 50.000 bis 100.000 € erhalten.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung. Die pauschalierten Landesmittel für kleinere Maßnahmen können bei den entsprechenden Kreisen und kreisfreien Städten beantragt werden.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

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