Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI)

  • Zuschüsse von bis zu 1 Mio. € pro Vorhaben
  • Für Nichtregierungsorganisationen, Behörden, gemeinnützige Unternehmen, Wissens- und Bildungseinrichtungen
  • Fördert grenzüberschreitende Projekte, die Treibhausgase reduzieren und klimapolitische Rahmenbedingungen verbessern
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • gemeinnützige juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit, im Einzelnen:
    • Nichtregierungsorganisationen
    • nationale, regionale und lokale Behörden
    • gemeinnützige Unternehmen
    • Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für grenzüberschreitende Projekte zwischen Akteuren v.a. in den ost-, mittel-, südost- und südeuropäischen EU-Mitgliedstaaten, die darauf hinwirken,

  • den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren bzw. Potenziale dafür aufzuzeigen,
  • gute klimapolitische Rahmenbedingungen zu schaffen.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben mit folgenden Schwerpunkten finanzieren:

  • Klimapolitik
  • Energie
  • Gebäudesektor und Kommunen
  • Mobilität
  • Landwirtschaft
  • Boden und Wald
  • Bewusstseinsbildung
  • klimafreundliche Finanzierung
  • nachhaltiges Wirtschaften

Dabei können Sie folgende Ansätze einzeln oder in Kombination miteinander verknüpfen:

  • Kapazitätsaufbau
  • Netzwerkbildung
  • Politiken, Maßnahmen, Konzeptentwicklung und Machbarkeitsstudien
  • Dialogformate, Disseminationsprojekte und Bildung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben trägt unmittelbar oder mittelbar zu einer Stärkung des Klimaschutzes in der Zielregion bei.
  • Sie verfügen über ausreichende organisatorische und personelle Kapazitäten zur Durchführung des Vorhabens.  
  • Sie haben Ihren offiziellen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat bzw. sind dort registriert.
  • Sofern Sie und die Projektpartner Deutsche sind, weisen Sie Ihre Gemeinnützigkeit durch einen steuerlichen Freistellungsbescheid nach. Ausländische Projektleiter und Partner verweisen, falls vorhanden, auf äquivalente nationale Regelungen.
  • Bi- und multilaterale Konsortien dürfen neben dem Projektleiter max. 4 weitere Partner stellen.
  • Die Zahl der Partner sollte in einem angemessenen Verhältnis zu den Projektzielen, Finanzmitteln und der Aufteilung und Gewichtung der jeweiligen Aufgabenpakete stehen.
  • Als Partner können sich in besonderen Fällen auch EU-Beitrittskandidaten – Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und die Türkei – für eine Finanzierung bewerben.
  • Die Höhe des geplanten durchschnittlichen jährlichen Fördervolumens sollte Ihren durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre nicht überschreiten.
  • Sie leisten eine angemessene Eigenbeteiligung.
  • Sie schließen das Projekt spätestens im März 2023 ab.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderdauer: max. 28 Monate
  • Förderhöhe: max. 1 Mio. € pro Vorhaben
  • Bagatellgrenze: 50.000 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Förderverfahren ist zweistufig.

Antragstelle ist die Europäische Klimaschutzinitiative.

Im Rahmen des 8. EUKI Ideenwettbewerbs konnten Sie Ihren Antrag bis zum 12.03.2024 stellen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI), Stand 02/2024

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt