Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege)

  • Zuschüsse bis 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Gemeinden/-verbände, Kirchen/Religionsgem., nat. und jur. Personen, die Stadt Köln und die Landschaftsverbände
  • Fördert Investitionen in den Erhalt und die Pflege von Denkmälern, deren Nutzung, Erforschung und Präsentation
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften
  • juristische und natürliche Personen
  • die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
  • die Stadt Köln

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie den Erhalt und die Pflege von Denkmälern finanzieren. Darüber hinaus werden die sinnvolle Nutzung, wissenschaftliche Erforschung und öffentliche Präsentation von Denkmälern unterstützt.

Gefördert werden

  • die Erhaltung und Instandsetzung der Bausubstanz eines Denkmals oder einer archäologischen Stätte
  • Erforschung, Erfassung, Sicherung und Präsentation von Denkmälern

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Für eine Pauschalzuweisung veranschlagt die Gemeinde oder der Gemeindeverband komplementäre kommunale Haushaltsmittel.
  • Bei Einzelprojekten ist das Denkmal in die Denkmalliste eingetragen oder vorläufig unter Schutz gestellt.
  • Für Baumaßnahmen benötigen Sie eine Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bei Pauschalzuweisungen: für Gemeinden und Gemeindeverbände jährlich festgelegte Fördersätze, max. 80% der förderfähigen Ausgaben
    • bei Einzelprojekten der Denkmalpflege: für Gemeinden, Gemeindeverbände, Kirchen oder Religionsgemeinschaften bis zu 30%, für Personen bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
    • für die Bodendenkmalpflege: bis zu 80% je Einzelprojekt des Jahresprogramms

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ihren Antrag reichen Sie bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein. Bewilligungsbehörden sind bei kleineren denkmalpflegerischen Maßnahmen die Gemeinden und Gemeindeverbände, sonst die Bezirksregierungen.

Für die Antragstellung gelten folgende Fristen:

  • für Einzelprojekte i.d.R. bis zum 01.10. für das Folgejahr
  • für Pauschalzuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände weitgehend elektronisch i.d.R. bis zum 01.10. für das Folgejahr
  • für Aufgaben der Bodendenkmalpflege bis zum 30.09. für das Folgejahr bei der Bezirksregierung Köln bzw. Münster

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2024

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt