Darlehen für Privatpersonen; Wohnwirtschaft; Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen; Kommunen und Kommunalverbände im Bereich Wohnraummodernisierung/-ausbau; Umwelt und Energie

//Energieeffizient Sanieren - Kredit

Fördernehmer:
Privatpersonen; Wohnwirtschaft; Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen; Kommunen und Kommunalverbände
Förderthemen:
Wohnraummodernisierung/-ausbau; Umwelt und Energie
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
Bund (KfW, LR …)
Ansprechpartner:
KfW Bankengruppe

In aller Kürze

Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • Trägerinnen und Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen und
  • Ersterwerberinnen und Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen.

Investoren können z.B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Eigentümer bzw. Betreiber von Wohnheimen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Contracting-Geber sein.

Verwendungszweck

Die KfW Bankengruppe finanziert Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

Gefördert werden wahlweise

  • energetische Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus sowie
  • Einzelmaßnahmen (Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Außentüren, Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage, Erneuerung der Heizungsanlage sowie Optimierung bestehender Heizungsanlagen).

Förderfähig sind die durch die Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen sachverständigen Energieberater sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind.

Alternativ zum zinsgünstigen Darlehen steht Privatpersonen auch die Zuschussvariante Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss zur Verfügung.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: 100% der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten
  • Förderhöhe:
    • KfW-Effizienzhaus: maximal 75.000 € pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen: maximal 50.000 € pro Wohneinheit
  • Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen
  • Kreditlaufzeit/Tilgungsfreijahre:
    • mindestens 4 Jahre Kreditlaufzeit
    • bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 2 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 8 Jahre Kreditlaufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende
  • Auszahlung: 100% in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis zu 12 Monate nach Zusage provisionsfrei
    • ab dem 13. Monat in 6-Monatsschritten bis spätestens zum 36. Monat nach Darlehenszusage 0,25% pro Monat
  • Tilgung:
    • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in monatlichen Raten
    • vorzeitige Rückzahlung während der ersten Zinsbindungsfrist jeweils zum Monatsultimo kostenlos möglich
  • Tilgungszuschuss in Prozent des Zusagebetrags:
    • KfW-Effizienzhaus 55: 17,5%
    • KfW-Effizienzhaus 70: 12,5%
    • KfW-Effizienzhaus 85: 7,5%
    • KfW-Effizienzhaus 100: 5,0%
    • KfW-Effizienzhaus 115: 2,5%
    • KfW-Effizienzhaus Denkmal: 2,5%
  • Sicherheiten: banküblich, Art und Höhe sind mit der Hausbank zu vereinbaren

Kumulation/Kombination

Die Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich. Dabei darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen.

Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden im Rahmen des Marktanreizprogramms oder in den KfW-Programmen Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit sowie Erneuerbare Energien gefördert. Die Kombination mit diesen Programmen ist grundsätzlich möglich.

Für eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen kann ein Zuschuss im Rahmen des Programms Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung beantragt werden.

Ausgeschlossen ist eine Kombination mit der Zuschussvariante dieses Programms für dasselbe Vorhaben sowie mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen).

    Voraussetzungen

    Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

    • Für das Wohngebäude muss vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden sein.
    • Die technischen Anforderungen sind zu erfüllen.
    • Im Falle einer Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen müssen die landesspezifischen bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Zudem darf es sich nicht um eine Neubaumaßnahme handeln.
    • Die Angemessenheit der Einzelmaßnahmen sowie die Übereinstimmung mit den technischen Mindestanforderungen sind von einer oder einem Sachverständigen zu bestätigen.
    • Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55, zum KfW-Effizienzhaus Denkmal und von Baudenkmalen zu einem sonstigen KfW-Effizienzhaus sind die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch eine oder einen Sachverständigen verbindlich durchzuführen und nachzuweisen.
    • Die oder der Sachverständige muss in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter http://www.energie-effizienz-experten.de geführt oder eine nach § 21 EnEV ausstellungsberechtigte Person sein.
    • Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden.
    • Von der Förderung ausgeschlossen sind Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Wochenendhäuser sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.

    Antragsverfahren

    Anträge können vor Beginn des Projekts unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei jedem Finanzierungsinstitut gestellt werden.

    Weitere Informationen erteilt die KfW Bankengruppe.

    Quelle

    Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 03/2013; Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 30.04.2013

    Weiterführende Informationen

    Die KfW empfiehlt,

    • vor Durchführung der Maßnahmen auf Basis einer Energieberatung ein umfassendes Sanierungskonzept erstellen zu lassen. Für diese Vor-Ort Beratung gibt es Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder eine geförderte Energieberatung der Verbraucherzentralen.
    • aufeinander abgestimmte Maßnahmen wie z.B. die Sanierung aneinandergrenzender Bauteile im zeitlichen Zusammenhang als Maßnahmenkombination durchzuführen.

    Nach Informationen der KfW kann ab dem 07.06.2013 eine von 8 auf bis zu 10 Jahre erweiterte endfällige Laufzeitvariante beantragt werden. Die übrigen Bestimmungen dieser Laufzeitvariante bleiben unverändert bestehen.

    Voraussichtlich ab dem 01.02.2014 sind als zeichnungsberechtigte Sachverständige für die Bestätigung zum Antrag bzw. nach Durchführung nur noch Sachverständige aus der Expertenliste zugelassen.

    Zuletzt aktualisiert am: 02.05.2013

    KfW - Aktuelle Konditionen

    Konditionenübersicht für Endkreditnehmer der KfW Bankengruppe

    Formulare und Merkblätter

    Energieeffizient Sanieren - Kredit - Merkblatt

    Merkblatt und Programmübersicht auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

    Energieeffizient Sanieren - Kredit - Formulare und Downloads

    Formulare und Downloads auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

    Links

    Energieeffizient Sanieren - Kredit - Beispiele

    Förderbeispiele auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

    Energieeffizient Sanieren - Kredit - Häufige Fragen

    Häufige Fragen auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

    Energieeffizient Sanieren - Kredit - Verfahren

    Informationen zum Antragsverfahren auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

    Service-Tools

    KfW - Tilgungsrechner

    Tilgungsrechner der KfW Bankengruppe

    KfW - Elektronische Formularsammlung

    Elektronische Formularsammlung der KfW Bankengruppe

    Kontakt

    KfW Bankengruppe

    Palmengartenstraße 5-9

    60325 Frankfurt am Main

    Hotline:0800 539-9002

    Telefon:+49 69 7431-0

    Fax:+49 69 7431-2944

    E-Mail:info@kfw.de

    Internet:http://www.kfw.de

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