//Energieeffizient Sanieren - Kredit

Fördernehmer:
Privatpersonen; Wohnwirtschaft; Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen; Verbände und Vereine; Kommunen und Kommunalverbände; Gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen
Förderthemen:
Wohnraummodernisierung/-ausbau; Umwelt und Energie
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
Bund (KfW, LR …)
Ansprechpartner:
KfW Bankengruppe

In aller Kürze

Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • Trägerinnen und Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen und
  • Ersterwerberinnen und Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen.

Investoren können z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Eigentümer bzw. Betreiber von Wohnheimen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Contracting-Geber sein.

Verwendungszweck

Die KfW Bankengruppe finanziert Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

Gefördert werden

  • energetische Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus und
  • Einzelmaßnahmen (Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Außentüren, Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage, Erneuerung der Heizungsanlage sowie Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen).

Förderfähig sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Planungs- und Baubegleitungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind.

Alternativ zum zinsgünstigen Darlehen steht Privatpersonen auch die Zuschussvariante Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss zur Verfügung.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: 100% der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten
  • Förderhöhe:
    • KfW-Effizienzhaus: maximal 75.000 € pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen: maximal 50.000 € pro Wohneinheit
  • Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen
  • Kreditlaufzeit/Tilgungsfreijahre:
    • mindestens 4 Jahre Kreditlaufzeit
    • bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 2 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 8 Jahre Kreditlaufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende
  • Auszahlung: 100% in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis zu 12 Monate nach Darlehenszusage provisionsfrei
    • ab dem 13. Monat in 6-Monatsschritten bis spätestens zum 36. Monat nach Darlehenszusage 0,25% pro Monat
  • Tilgung:
    • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in monatlichen Raten
    • vorzeitige Rückzahlung während der ersten Zinsbindungsfrist jeweils zum Monatsultimo kostenlos möglich
  • Tilgungszuschuss in Prozent des Zusagebetrags:
    • KfW-Effizienzhaus 55: 12,5%
    • KfW-Effizienzhaus 70: 10,0%
    • KfW-Effizienzhaus 85: 7,5%
    • KfW-Effizienzhaus 100: 5,0%
    • KfW-Effizienzhaus 115: 2,5%
    • KfW-Effizienzhaus Denkmal: 2,5%
  • Sicherheiten: banküblich, Art und Höhe sind mit der Hausbank zu vereinbaren

Kumulation/Kombination

Die Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.

Für eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen kann ein Zuschuss im Rahmen des Programms Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung beantragt werden.

Ausgeschlossen ist insbesondere eine Kombination

  • mit der Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren für dasselbe Vorhaben und
  • mit einem Kredit im KfW-Programm Erneuerbare Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms für dieselbe Heizungsanlage,
  • im Falle der Heizungserneuerung als Einzelmaßnahme mit einem Zuschuss des BAFA für dieselbe Heizungskomponente und
  • mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen).

Voraussetzungen

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen des Bauhandwerks auszuführen.
  • Bei KfW-Effizienzhäusern sind das angestrebte energetische Niveau sowie die geplanten Maßnahmen mit Antragstellung durch eine Sachverständige bzw. einen Sachverständigen zu bestätigen.
  • Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55, zum KfW-Effizienzhaus Denkmal, von denkmalgeschützten Wohnungen zu einem sonstigen KfW-Effizienzhaus bzw. bei Einzelmaßnahmen sind die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen durchzuführen. Für die KfW-Effizienzhäuser 70, 85, 100 und 115 wird eine solche Fachplanung und Baubegleitung empfohlen.
  • Bei Einzelmaßnahmen hat eine Sachverständige bzw. ein Sachverständiger die Angemessenheit der Maßnahmen sowie die Übereinstimmung mit den technischen Mindestanforderungen zu bestätigen.
  • Sachverständige im Sinne der Förderrichtlinien sind im Programm Vor-Ort-Beratung zugelassene Energieberater bzw. -beraterinnen, nach § 21 EnEV2009 ausstellungsberechtigte Personen oder für die Bundesprogramme „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ zugelassene Experten bzw. Expertinnen aus der Expertenliste unter http://www.energie-effizienz-experten.de.
  • Für die Energieberatung sowie energetische Fachplanung und Baubegleitung bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 empfiehlt die KfW die zertifizierten Sachverständigen aus der oben genannten Expertenliste für die Bundesprogramme.
  • Bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus Denkmal und bei der Sanierung von Baudenkmalen zu sonstigen KfW-Effizienzhäusern oder bei Einzelmaßnahmen sind ausschließlich die in der Expertenliste geführten "Energieberater für Baudenkmale" als Sachverständige zugelassen.
  • Nicht gefördert werden Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser.
  • Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Anträge können vor Beginn des Projekts unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei jeder Bank oder Sparkasse gestellt werden.

Weitere Informationen erteilt die KfW Bankengruppe.

Quelle

Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 04/2012; Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 27.03.2012

Weiterführende Informationen

Die KfW Bankengruppe hat zum 01.04.2012 als neuen Verwendungszweck für Einzelmaßnahmen die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen im Programm Energieeffizient Sanieren eingeführt. Zudem wurde ein neuer Effizienzhausstandard „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ eingeführt, dessen Förderkonditionen denen des Effizienzhauses 115 entsprechen. Förderfähig ist die Sanierung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz. 

Die KfW empfiehlt,

  • vor Durchführung der Maßnahmen auf Basis einer Energieberatung ein umfassendes Sanierungskonzept erstellen zu lassen. Für diese Vor-Ort Beratung gibt es Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder eine geförderte Energieberatung der Verbraucherzentralen.
  • aufeinander abgestimmte Maßnahmen wie z.B. die Sanierung aneinandergrenzender Bauteile im zeitlichen Zusammenhang als Maßnahmenkombination durchzuführen.

Zuletzt aktualisiert am: 02.04.2012

Hier finden Sie eine Übersicht der Konditionen für Endkreditnehmer

Konditionen-Übersicht

KfW - Aktuelle Konditionen

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer der KfW Bankengruppe

Formulare und Merkblätter

KfW - Energieeffizient Sanieren - Kredit - Antrag, Formulare, Merkblätter

Formulare und Merkblätter auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

Links

KfW - Energieeffizient Sanieren - Kredit - Beispiele

Förderbeispiele auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

KfW - Energieeffizient Sanieren - Kredit - Häufige Fragen

Häufige Fragen auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

Service-Tools

KfW - Tilgungsrechner

Tilgungsrechner der KfW Bankengruppe

KfW - Elektronische Formularsammlung

Elektronische Formularsammlung der KfW Bankengruppe

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9

60325 Frankfurt am Main

Hotline:0800 539-9002

Telefon:+49 69 7431-0

Fax:+49 69 7431-2944

E-Mail:infocenter@kfw.de

Internet:http://www.kfw.de

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