//Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss

Fördernehmer:
Privatpersonen
Förderthemen:
Wohnraummodernisierung/-ausbau; Umwelt und Energie
Förderart:
Zuschüsse
Fördergeber:
Bund (KfW, LR …)
Ansprechpartner:
KfW Bankengruppe

In aller Kürze

Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen als Eigentümerinnen bzw. Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • natürliche Personen als Ersterwerberinnen bzw. Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften mit natürlichen Personen als Eigentümerinnen bzw. Eigentümern.

Verwendungszweck

Die KfW Bankengruppe finanziert Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

Gefördert werden

  • energetische Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus und
  • Einzelmaßnahmen (Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Außentüren, Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage, Erneuerung der Heizungsanlage sowie Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen).

Förderfähig sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Planungs- und Baubegleitungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind.

Alternativ zum Investitionszuschuss steht auch die Programmvariante Energieeffizient Sanieren – Kredit zur Verfügung.

Ziel ist die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang in Prozent der förderfähigen Investitionskosten:
    • KfW-Effizienzhaus 55: 20%
    • KfW-Effizienzhaus 70: 17,5%
    • KfW-Effizienzhaus 85: 15%
    • KfW-Effizienzhaus 100: 12,5%
    • KfW-Effizienzhaus 115: 10%
    • KfW-Effizienzhaus Denkmal: 10%
    • Einzelmaßnahmen: 7,5%
  • Förderhöhe pro Wohneinheit:
    • KfW-Effizienzhaus 55: höchstens 15.000 €
    • KfW-Effizienzhaus 70: höchstens 13.125 €
    • KfW-Effizienzhaus 85: höchstens 11.250 €
    • KfW-Effizienzhaus 100: höchstens 9.375 €
    • KfW-Effizienzhaus 115: höchstens 7.500 €
    • KfW-Effizienzhaus Denkmal: 7.500 €
    • Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen: höchstens 3.750 €
  • Zuschussbeträge unter 300 € werden nicht ausgezahlt.

Kumulation/Kombination

Die Kombination mit Zuschüssen und Zulagen aus öffentlichen Fördermitteln ist möglich, sofern deren Summe 10% der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Bei Baudenkmalen ist unter bestimmten Voraussetzungen ein höherer Anteil zulässig.

Für eine energetische Fachplanung und Baubegleitung kann ein Zuschuss im Rahmen des Programms Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung beantragt werden.

Eine Kombination mit Krediten anderer Förderprogramme von Bund und Ländern für die gleiche Maßnahme ist nicht möglich.

Die steuerliche Förderung für Handwerkerleistungen gemäß § 35 a Abs. 3 EStG ist für die mit diesem Programm geförderten Maßnahmen nicht möglich.

Voraussetzungen

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen des Bauhandwerks auszuführen.
  • Bei KfW-Effizienzhäusern sind das angestrebte energetische Niveau sowie die geplanten Maßnahmen mit Antragstellung durch eine Sachverständige bzw. einen Sachverständigen zu bestätigen.
  • Bei dem Sachverständigen muss es sich um einen unabhängigen Experten handeln.
  • Nach Abschluss des Vorhabens muss die plangemäße Durchführung der Maßnahme durch den Sachverständigen nachgewiesen werden.
  • Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55, zum KfW-Effizienzhaus Denkmal sowie von denkmalgeschützten Wohngebäuden zu einem sonstigen KfW-Effizienzhaus und bei Einzelmaßnahmen ist eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch eine Sachverständige bzw. einen Sachverständigen durchzuführen, für die KfW-Effizienzhäuser 70, 85, 100 und 115 wird diese empfohlen.
  • Bei Einzelmaßnahmen hat eine Sachverständige bzw. ein Sachverständiger die Angemessenheit der Maßnahmen sowie die Übereinstimmung mit den technischen Mindestanforderungen zu bestätigen.
  • Sachverständige im Sinne der Förderrichtlinien sind im Programm Vor-Ort-Beratung zugelassene Energieberaterinnen und -berater, nach § 21 EnEV2009 ausstellungsberechtigte Personen oder zugelassene Expertinnen und Experten aus der Expertenliste unter http://www.energie-effizienz-experten.de.
  • Bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus Denkmal und bei der Sanierung von Baudenkmalen zu sonstigen KfW-Effizienzhäusern oder bei Einzelmaßnahmen sind ausschließlich die in der Expertenliste geführten „Energieberater für Baudenkmale“ als Sachverständige zugelassen.
  • Nicht gefördert werden Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser.
  • Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen.

Antragsstelle ist die KfW Bankengruppe.

Quelle

Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 04/2012; Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 27.03.2012

Weiterführende Informationen

Die KfW Bankengruppe hat zum 01.04.2012 als neuen Verwendungszweck für Einzelmaßnahmen die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen im Programm Energieeffizient Sanieren eingeführt. Zudem wurde ein neuer Effizienzhausstandard „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ eingeführt, dessen Förderkonditionen denen des Effizienzhauses 115 entsprechen. Förderfähig ist die Sanierung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz.

Um die Attraktivität der Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren zu steigern, hat die KfW zum 01.01.2012 die Zuschüsse aller Förderstufen jeweils um 2,5% erhöht.

Zuletzt aktualisiert am: 02.04.2012

Links

KfW - Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss - Beispiele

Förderbeispiele auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

KfW - Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss - Häufige Fragen

Häufige Fragen auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

Energieeffizienz-Expertendatenbank

Datenbank der Deutschen Energie-Agentur für Energieeffizienz-Expertinnen und -experten für Förderprogramme des Bundes

Service-Tools

KfW - Elektronische Formularsammlung

Elektronische Formularsammlung der KfW Bankengruppe

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9

60325 Frankfurt am Main

Hotline:0800 539-9002

Telefon:+49 69 7431-0

Fax:+49 69 7431-2944

E-Mail:infocenter@kfw.de

Internet:http://www.kfw.de

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