Einstiegsqualifizierung Jugendlicher

  • Zuschüsse bis zu 247 € monatlich sowie Pauschale zum Sozialversicherungsbeitrag für 6 bis 12 Monate
  • Für Arbeitgeber, die bestimmten Bewerbern und Jugendlichen eine Einstiegsqualifikation anbieten
  • Fördert betriebliches Langzeitpraktikum vor der Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis
  • Fördergeber: Bund (KfW, LR …)

Wer wird gefördert?

Arbeitgeber, die folgenden Personen eine Einstiegsqualifikation anbieten:

  • Bewerber für eine Ausbildung mit eingeschränkten Vermittlungschancen, die nach dem 30.09. keinen Ausbildungsplatz gefunden haben
  • Jugendliche, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen
  • Ausbildungssuchende, die lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt sind
 

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz eine 6- bis 12-monatige Einstiegsqualifizierung anbieten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Eine Einstiegsqualifizierung kann gefördert werden, wenn sie
    • auf der Grundlage eines Vertrags im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes mit der oder dem Auszubildenden durchgeführt wird,
    • auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vorbereitet und
    • in Vollzeit oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen in Teilzeit von mind. 20 Wochenstunden durchgeführt wird.
  • Während der Einstiegsqualifizierung besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie in der gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Sie stellen zum Ende eine Bescheinigung über die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (betriebliches Zeugnis) aus.
  • Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: bis zu 247 € monatlich zuzüglich Pauschale zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag
  • Förderdauer: 6 bis max. 12 Monate

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen
  • Auszubildende, die im Unternehmen bereits eine betriebliche Einstiegsqualifikation durchlaufen haben oder in den letzten 3 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt waren
  • Einstiegsqualifikationen im Betrieb der Ehegatten, Lebenspartner oder Eltern

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand 06/2020;
  • Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Einstiegsqualifizierung (Einstiegsqualifizierungsförderungs-Anordnung – EQFAO) vom 20.09.2007
  • zuletzt geändert durch 3. Änderungsanordnung vom 12.02.2016 (ANBA 2016 Nr. 4, S. 5.)
  • Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (§ 54a SGB III)

Weitere Informationen zum Programm:

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