Zuschüsse für Verbände und Vereine; Kommunen und Kommunalverbände; Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen; Gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen; Privatpersonen im Bereich Umwelt und Energie

//Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Fördernehmer:
Verbände und Vereine; Kommunen und Kommunalverbände; Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen; Gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen; Privatpersonen
Förderthemen:
Umwelt und Energie
Förderart:
Zuschüsse
Fördergeber:
Bund (KfW, LR …)
Ansprechpartner:
Projektträger im DLR; Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland.

Verwendungszweck

Gefördert werden Vorhaben im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt.

Förderschwerpunkte sind

  • Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands,
  • Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland,
  • Sichern von Ökosystemdienstleistungen und 
  • weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: i.d.R. höchstens 75% der zuwendungsfähigen Kosten, der Eigenanteil darf i.d.R. 10% nicht unterschreiten
  • Förderdauer: bis zu 6 Jahre

Voraussetzungen

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

Die Vorhaben müssen

  • grundsätzlich in Deutschland durchgeführt werden,
  • hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele im Interesse des Bundes liegen und
  • nicht der Erfüllung konkreter gesetzlicher Verpflichtungen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers dienen.

Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU sowie Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung nicht nachgekommen sind, werden nicht gefördert.

Antragsverfahren

In dem zweistufigen Förderverfahren können zunächst Projektskizzen eingereicht werden.

Die Projektskizzen sind an das Programmbüro des Projektträgers im DLR zu richten.

Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN).

Quelle

Richtlinien des Bundesministeriums für Umweltschutz, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 26.01.2011, Bundesanzeiger Nr. 25 vom 15.02.2011, S. 617; geändert duch Bekanntmachung des BMU vom 21.01.2013, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 25.01.1013, B 6; Informationen des BfN, Stand 10/2012

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen auf den Internetseiten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN):

Zuletzt aktualisiert am: 20.02.2013

Kontakt

Projektträger im DLR

AE 43 – Leben, Natur, Vielfalt

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Telefon:+49 228 3821-1809

Fax:+49 228 3821-1440

E-Mail:elisabeth.przibilla@dlr.de

Internet:http://www.pt-dlr.de

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Referat Grundsatzfragen und Koordination

Konstantinstraße 110

53179 Bonn

Telefon:+49 228 8491-0

Fax:+49 228 8491-9999

E-Mail:bundesprogramm@bfn.de

Internet:http://www.bfn.de

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