Gewährt werden Zuwendungen für die Schaffung einer
zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen
Breitbandinfrastruktur in den ländlichen Gebieten
Nordrhein-Westfalens.
Mitfinanziert werden
Zuschüsse von Gemeinden oder Kreisen an private oder kommunale
Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei
Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte
Breitbandinfrastrukturen,
die Verlegung von Leerrohren, die für eine
Breitbandinfrastruktur genutzt werden können,
Planungsarbeiten und Aufwendungen zur Vorbereitung und
Begleitung der genannten Maßnahmen.
Gefördert werden Maßnahmen in Ortschaften mit bis zu 10.000
Einwohnern.
Es muss ein Nachweis der fehlenden oder unzureichenden
Breitbandversorgung und des ermittelten beziehungsweise
prognostizierten Bedarfs im zu versorgenden Gebiet erbracht
werden.
Bei Investitionszuschüssen an Netzbetreiber müssen zusätzlich
vorliegen:
eine Wirtschaftlichkeitsberechnung des ausgewählten
Netzanbieters,
ein Angebot über die Höhe der Ausgaben zur Herstellung des
offenen Zugangs auf Vorleistungsebene sowie
ein Nachweis, dass der Anbieter mit dem wirtschaftlichsten
Angebot ausgewählt wurde.
Zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers hat der
Antragsteller ein offenes und transparentes Auswahlverfahren
durchzuführen.
Bekanntmachung vom 15.08.2008, Ministerialblatt für das Land
Nordrhein-Westfalen Nr. 24 vom 08.09.2008, S. 438; zuletzt geändert
durch Runderlass vom 04.01.2012, Ministerialblatt für das Land
Nordrhein-Westfalen Nr. 11 vom 30.04.2012, S. 215
Weitere Informationen auf den Internetseiten des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: