BMWK-Markterschließungsprogramm

  • Indirekte Zuschüsse, Information, Beratung, Kontaktanbahnung bei einer Eigenbeteiligung von 500 bis 1.000 € pauschal
  • Für KMU, Selbstständige und Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe
  • Fördert die Erschließung neuer Absatzmärkte in verschiedenen Modulen und Maßnahmen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch Großunternehmen
  • Selbstständige und
  • Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe

mit Geschäftsbetrieb in Deutschland.

Was wird gefördert?

Sie können einen indirekten Zuschuss für Ihr außenwirtschaftliches Engagement zur Erschließung neuer Absatzmärkte erhalten.

Das Förderprogramm bietet dazu unterschiedliche Module und Maßnahmen an:

  • Informationsveranstaltungen
  • Markterkundung
  • Leistungspräsentation
  • Geschäftsanbahnung
  • Einkäuferreisen
  • Informationsreisen ausländischer Multiplikatoren
  • Webinare

Wie wird gefördert?

  • Förderart: indirekter Zuschuss durch Kostenersparnis, insbesondere durch
    • Vermittlung von fach- und länderbezogenen Informationen und Spezialwissen
    • Beratung der teilnehmenden Unternehmen
    • Identifizierung und Kontaktanbahnung zu potenziellen Geschäftspartnern
    • Vorbereitung und Durchführung von Geschäftstreffen in Deutschland oder im Zielland
    • Nachbereitung für die Teilnehmer
  • Förderumfang: Eigenbeitrag von 500 bis 1.000 € pauschal

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Stand 06/2023

Weiterführende Informationen zum Programm:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können Ihren Antrag für die Teilnahme an den Einzelmaßnahmen bei den jeweiligen Projektträgern stellen. Die jährliche Projektübersicht finden Sie im Internet.

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