Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG)

  • Kombination von Zuschüssen (50%) und Darlehen (50%)
  • Für natürliche Personen, die an beruflichen Aufstiegsfortbildungen teilnehmen
  • Fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Prüfungsstücke sowie ggf. Unterhaltsbeiträge
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z.B. zum Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher oder Betriebswirt

Was wird gefördert?

Sie können eine Kombination von Zuschuss und Darlehen für berufliche Fortbildungen in allen Berufsbereichen erhalten.

Alle Formen der Wissensvermittlung werden unterstützt:

  • Vollzeit/Teilzeit
  • schulisch/außerschulisch
  • mediengestützt/Fernunterricht

Mit der Förderung können Sie die Vorbereitung auf folgende Fortbildungsabschlüsse finanzieren:

  • öffentlich-rechtlich geregelte Prüfungen auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HWO)
  • gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen
  • gleichwertige Fortbildungsabschlüsse an anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Maßnahme dient der Abwendung von Arbeitslosigkeit.
  • Sie verfügen vor Beginn der Maßnahme über die erforderliche berufliche Vorqualifikation.
  • Die Fortbildungsmaßnahme umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden und wird bei Vollzeitmaßnahmen innerhalb von 36 Monaten, bei Teilzeitmaßnahmen innerhalb von 48 Monaten abgeschlossen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kombination von Zuschuss und Darlehen
  • Förderumfang:
    • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: bis zu 15.000 €, 50% als Zuschuss und 50% als zinsgünstiges Darlehen
    • Prüfungsstück: bis zu 50% der notwendigen Kosten, max. 2.000 €, 50% als Zuschuss und 50% als zinsgünstiges Darlehen
    • Vollzeitmaßnahmen: einkommens- und vermögensabhängiger Unterhaltsbeitrag
    • Existenzgründungen: Darlehensteilerlass
  • Förderdauer:
    • Vollzeit: max. 24 Monate
    • Teilzeit: max. 48 Monate

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der für Sie zuständigen Behörde. Über die angegebene Hotline oder auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) können Sie mit Ihrer Postleitzahl danach suchen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Sie erhalten mit der Zusage eine Bescheinigung, mit der sie innerhalb von 3 Monaten ein Darlehen bei der KfW Bankengruppe beantragen können.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) vom 12.08.2020 (BGBl. I S. 1936)
  • zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der dritten Generation sowie zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes und des BDBOS-Gesetzes (SIS-III-Gesetz) vom 19.12.2022 (BGBl. I S. 2632)

Weitere Informationen zum Programm:

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