Aquakultur und Fischwirtschaft - Wachstum

  • Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 10 Mio. € pro Unternehmen und Jahr
  • Für KMU der Aquakultur, der Fischerei sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen
  • Finanziert Investitionen in Grundstücke, Gebäude, bauliche und technische Anlagen sowie Maschinen
  • Fördergeber: LR

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen der Aquakultur, der Fischerei sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen gemäß KMU-Definition der EU.

Wichtig: Wenn Sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können Sie zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.

Was wird gefördert?

Sie erhalten das Darlehen, um Investitionen in die Aquakultur und Fischwirtschaft zu finanzieren.

Gefördert werden Investitionen in

  • Grundstücke,
  • Gebäude,
  • bauliche und technische Anlagen sowie
  • Maschinen für die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Mithilfe des Projekts werden die Produktionskosten gesenkt sowie die Produktions- und Arbeitsbedingungen verbessert und umgestellt.
  • Sie weisen gegenüber der Hausbank die zweckgebundene Mittelverwendung nach.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: bis zu 10 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr
  • Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen
  • Zinsbonus: Junge Unternehmer der Aquakultur und Fischerei unter 41 Jahren erhalten einen zusätzlichen Zinsbonus.

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

In der Leasingvariante ist eine Kombination mit Mitteln aus anderen öffentlichen Förderprogrammen nicht zulässig.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Investitionen zur Erhöhung der Fangkapazitäten und für den Bau, Kauf oder Modernisierung von Fischereifahrzeugen
  • Investitionen in die Versuchsfischerei
  • Kosten der Übertragung von Eigentum an einem Unternehmen
  • Kosten für direkte Besatzmaßnahmen
  • Umschuldungen
  • destruktive Fangmethoden oder Einsatz von Treibnetzen in der Hochseefischerei bei Verwendung von Netzen mit mehr als 2,5 km Länge
  • Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblätter der LR vom 01.07.2023
  • Informationen der LR, Stand 07/2023

Geltungsdauer: 30.06.2024

Weitere Informationen zu Programm:

Formulare und Merkblätter

Kontakt