Aquakultur und Fischwirtschaft - Nachhaltigkeit

  • Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 10 Mio. € pro Unternehmen und Jahr
  • Für KMU der Aquakultur, der Fischerei sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen
  • Fördert Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und Emissionsminderung von sowie in die ökologische Aquakultur
  • Fördergeber: LR

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen der Aquakultur, der Fischerei sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen gemäß KMU-Definition der EU

Wichtig: Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.

Was wird gefördert?

Sie erhalten das Darlehen zur Finanzierung von Investitionen

  • zur Steigerung der Energieeffizienz,
  • zur Minderung der Emissionen und
  • in die ökologische Aquakultur.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen keine weiteren Voraussetzungen beachten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: bis zu 10 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr
  • Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

In der Leasingvariante ist eine Kombination mit Mitteln aus anderen öffentlichen Förderprogrammen nicht zulässig.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Investitionen zur Erhöhung der Fangkapazitäten und für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Fischereifahrzeugen
  • Investitionen in die Versuchsfischerei
  • Kosten der Übertragung von Eigentum an einem Unternehmen
  • Kosten für direkte Besatzmaßnahmen 
  • Umschuldungen
  • destruktive Fangmethoden oder Einsatz von Treibnetzen in der Hochseefischerei bei Verwendung von Netzen mit mehr als 2,5 km Länge
  • Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblätter der LR vom 01.07.2023
  • Informationen der LR, Stand 07/2023

Geltungsdauer: 30.06.2024

Weitere Informationen zum Programm:

Hinweis zur Antragsbearbeitung:

  • Für die Antragstellung nutzen Sie bitte FGCenter

Übrigens: Wenn Sie als KMU der Fischerei und Aquakultur Investitionen in die Verarbeitung und Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen planen, können Sie zu „Premium“-Konditionen durch das Programm Zukunftsfelder im Fokus gefördert werden.

Formulare und Merkblätter

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