Aquakultur und Fischwirtschaft - Betriebsmittel

  • Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 10 Mio. € pro Unternehmen und Jahr
  • Für KMU der Aquakultur, der Fischerei sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen
  • Finanziert Betriebsmittel
  • Fördergeber: LR

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen der Aquakultur, der Fischerei sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen gemäß KMU-Definition der EU.

Wichtig: Wenn Sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können Sie zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.

Was wird gefördert?

Sie erhalten das Darlehen zur Finanzierung Ihres Betriebsmittelbedarfs, wie z.B. für den Kauf von Futter.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen keine weiteren Voraussetzungen beachten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: bis zu 10 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr
  • Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen
  • Zinsbonus: Junge Unternehmer der Aquakultur und Fischerei unter 41 Jahren erhalten einen zusätzlichen Zinsbonus.

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Investitionen zur Erhöhung der Fangkapazitäten und für den Bau, den Kauf oder die Modernisierung von Fischereifahrzeugen
  • Investitionen in die Versuchsfischerei
  • Kosten der Übertragung von Eigentum an einem Unternehmen sowie
  • Kosten für direkte Besatzmaßnahmen
  • Umschuldungen
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • destruktive Fangmethoden oder Einsatz von Treibnetzen in der Hochseefischerei bei Verwendung von Netzen mit mehr als 2,5 km Länge
  • Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der LR vom 01.07.2023
  • Informationen der LR, Stand 07/2023

Geltungsdauer: 30.06.2024

Weitere Informationen zum Programm:

Hinweis zur Antragsbearbeitung:

  • Für die Antragstellung nutzen Sie bitte FGCenter.

Formulare und Merkblätter

Kontakt