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ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm

Darlehen für die Finanzierung von Investitionen zur Verbesserung der Umweltsituation und zur Erzielung von Energieeinspareffekten

 


Was wird gefördert?

Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen (Programmteil A)

Alle Investitionen in Deutschland, die dazu beitragen, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern. Hierzu zählen Maßnahmen:

  • zur Verminderung oder Vermeidung von Luftverschmutzungen einschließlich Geruchsemissionen, Lärm und Erschütterungen
  • zur Abfallvermeindung, -behandlung und verwertung
  • zur Verbesserung der Abwasserreinigung
  • zur Abwasserverminderung und -vermeidung
  • zur effizienten Energieerzeugung
  • Investitionsmaßnahmen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die wesentliche Energieeinspareffekte erzielen. Beispielsweise in den Bereichen:


Ferner werden folgende Förderschwerpunkte mitfinanziert:

  • Investitionsmaßnahmen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die wesentliche Energieeinspareffekte erzielen. Beispielsweise in den Bereichen:
  • flussverträglicher Binnenschiffe




Energieeffizienzmaßnahmen in KMU (Programmteil B)

Investitionsmaßnahmen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die wesentliche Energiespareffekte erzielen. Beispielsweise in den Bereichen:

  • Haus- und Energie inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser
  • Gebäudehülle
  • Maschinenpark inklusive Querschnittstechnologien wie elektrische Antriebe, Druckluft und Vakuum, Pumpen
  • Prozesskälte und Prozesswärme
  • Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnik
             

Ersatzinvestitionen müssen zu einer Energieeinsparung von mindestens 20 % gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre führen.

Bei Neuinvestitionen muss eine Energieeinsparung von mindestens 15 % gegenüber dem Branchendurchschnitt erreicht werden.

Gefördert wird auch die Sanierung eines Gebäudes, wenn das Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) um mindestens 15 % unterschritten wird.

Der Neubau eines Gebäudes kann gefördert werden, wenn das Neubau-Niveau nach der EnEV 2007 um mindestens 40 % unterschritten wird.


Wer wird gefördert?

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
  • Kooperations- und Betreibermodelle zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (Public Private Partnership-Modelle) - nur für allgemeine Umweltschutzmaßnahmen (Programmteil A) .

Wie wird gefördert?

  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Höchstbetrag:
               - bei allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen (Programmteil A): 
                 i.d.R. 2 Mio EUR pro Vorhaben
               - bei Energieeffizienzmaßnahmen (Programmteil B):
                 max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben
  • Laufzeit:
    bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr oder
    bis zu 10 Jahren bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.
    Für Investitionsvorhaben, deren technische und ökonomische Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt, kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden.

                                


Wie ist das Antragsverfahren?

Neben dem Antragsformular sind abhängig von dem beantragten Programmteil weitere Anlagen zum Formantrag einzureichen. Angaben hierzu finden Sie im Programmmerkblatt.



NRW.BANK SERVICE

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Weitere Informationen und Antragsformulare zum Programm finden Sie direkt bei der...

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