NRW.BANK.Konjunkturkredit
Zinsgünstige Darlehen mit flexiblen Laufzeiten für mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige
- optional mit einer Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut-
Mit der Implementierung dieses Sonderprogramms reagiert die NRW.BANK auf die gegenwärtige Wirtschafts- und Finanzkrise. Das Ziel des Programms besteht darin, den Finanzierungsbedarf von Unternehmen für weitere Investitionen oder Betriebsmittel zu decken.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind nur solche Vorhaben, die einen nachaltigen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westalen liegen.
Vorhaben, die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen, sind nicht förderbar
Umfinanzierungen von Förderdarlehen des Landes NRW, der NRW.BANK sowie der KfW-Bankengruppe sind nicht möglich.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden mittelständische Unternehmen (inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz - einschließlich verbundener Unternehmen - 500 Mio. EUR nicht überschreitet) und Angehörige der freien Berufe.
Wie wird gefördert?
- Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
- Kreditbetrag: 25.000 EUR - 5.000.000 EUR
- Laufzeit: 4 bis 10 Jahre ohne Tilgungsfreijahre und
4 Jahre inkl. 2 Tilgungsfreijahre - Zinssatz: fest über die gesamte Laufzeit
- Tilgung: vierteljährlich
- Auszahlung: 100%
Haftungsfreistellung (optional)
Bei Unternehmen, die bereits seit zwei Jahren erfolgreich am Markt tätig sind, ist optional die Beantragung einer 50% Haftungsfreistellung für die Hausbank vor Beginn des Investitionsvorhabens möglich. Haftungsfreistellungen werden für Investitionskredite und Betriebsmitteldarlehen ab 125.000 EUR angeboten.
Wie ist das Antragsverfahren?
Der Antrag ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragsstellers (Hausbank) zu stellen. Die Hausbank wird einen entsprechenden Refinanzierungsantrag der NRW.BANK zuleiten.
Was gibt es zu beachten?
Die Bereitstellung von Finanzierungshilfen aus diesem Programm erfolgt auf Grundlage der "Bundesregelung Kleinbeihilfen".
Die Bereitstellung von Finanzierungshilfen aus diesem Programm erfolgt auf der Grundlage der „Bundesregelung Kleinbeihilfen (notifizierte Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 29.12.2008). Antragsteller dürfen im Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2010 „Kleinbeihilfen“ und „de-minimis-Beihilfen“ i.H.v. max. 500 T € erhalten, davon max. 200 T € als „de-minimis-Beihilfe“. „De-minimis-Beihilfen“ und „Kleinbeihilfen“ sind innerhalb des gleichen Vorhabens nicht kombinierbar.