NRW.BANK.Mittelstandskredit
Darlehen der NRW.BANK zur Finanzierung von mittelständischen Unternehmen und freiberuflichen Praxen.
-optional verbunden mit einer Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW oder einer Haftunsfreistellung der NRW.BANK für das durchleitende Kreditinstitut-
Eine Gemeinschaftsaktion mit der BÜRGSCHAFTSBANK NRW und der KfW Mittelstandsbank, bei der die NRW.BANK die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW Mittelstandsbank zusätzlich verbilligt.
Wer wird gefördert?
- In- und ausländische mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz einschließlich verbundener Unternehmen EUR 500 Mio. nicht überschreitet
- Angehörige der Freien Berufe
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Wachstumsvorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Vorhaben, die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen, sind nicht förderbar. Ferner sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanierungsfälle von einer Förderung ausgeschlossen.
Finanziert werden mit Investitions- und Betriebsmitteldarlehen folgende Maßnahmen:
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
- Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen,
- Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Fahrzeuge etc.),
- Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern,
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,
- Übernahme eines bestehenden mittelständischen Unternehmens / einer bestehenden freiberuflichen Praxis oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung (mind. 10 %)
- Betriebsmittelbedarf
Nicht förderfähig sind Maßnahmen für exportbezogene Tätigkeiten und solche, die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen. Ferner ist der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport durch Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports sowie Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien von einer Förderung ausgeschlossen.
Wie wird gefördert?
- Finanzierungsanteil:
Bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise Betriebsmittel.
- Höchstbetrag: 5.Mio. EUR
- Mindestkredit: 25.000 EUR
- Laufzeit:
Investitionsdarlehen:
5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr
10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahre
20 Jahre bei 3 tilgungsfreien Jahren, sofern mindestens 2/3 der förderfähigen Investitionen einen langfristigen Finanzierungsbedarf haben (Grunderwerb, gewerbliche Baumaßnahmen, Unternehmens-/ Beteiligungserwerb).
Betriebsmitteldarlehen:
5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr
- Zinssatz:
- Bei 5 bzw. 10 Jahren Laufzeit fest für die gesamte Laufzeit.
- Bei mehr als 10 Jahren Laufzeit fest für die ersten 10 Jahre.
Danach Neufestlegung für die Restlaufzeit.
- Tilgung:
Nach Ablauf der Tilgungsfreijahre in gleichen Vierteljahresraten.
- Auszahlung:
96 %
- Bereitstellungsprovision:
0,25 % pro Monat, sofern die Darlehen nicht spätestens einen Monat nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen werden.
KMU-Fenster - Sonderkonditionen für kleine und mittlere Unternehmen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für
- Investitionen in das Anlagevermögen,
- Kosten für extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei der Erschließung neuer Märkte oder der
Einführung neuer Produktesmethoden sicherstellen, sowie
- Kosten für erste Messeteilnahmen
die Sonderkonditionen des KMU-Fensters in Anspruch nehmen.
Fördermittel für Investitionen in das Umlaufvermögen (Waren- oder Materiallagerbestand) und/oder einen zusätzlichen (sonstigen)Betriebsmittelbedarf sind in diesem Fall gesondert zu den normalen Konditionen zu beantragen.
Für die Beantragung der Sonderkonditionen ist im Förderantrag eine der entsprechenden Programmvarianten auszuwählen und das Vorliegen der KMU-Eigenschaft zu vermerken. Ferner ist der "Anlagensatz KMU-Eigenschaft" zu verwenden.
Maßgeblich für die Einstufung als KMU ist die "Empfehlung der Kommission vom 6.Mai. 2003 betreffend der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen".
Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW (optional)
Zur Verstärkung der banküblichen Sicherheiten kann im Rahmen dieses Programms gleichzeitig die Beantragung einer Ausfallbürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW erfolgen.
Diese Option steht allerdings nur Antragsberechtigten offen, die den EU-KMU-Status erfüllen.
Haftungsfreistellung (optional)
Bei Unternehmen, die bereits seit zwei Jahren erfolgreich am Markt tätig sind, ist optional die Beantragung einer 50% Haftungsfreistellung für die Hausbank vor Beginn des Investitionsvorhabens möglich. Haftungsfreistellungen werden ausschließlich für Investitionskredite ab 1,25 Mio EUR mit Laufzeiten von 5 oder 10 Jahren angeboten. Eine Mitfinanzierung von Betriebsmitteln ist bei Haftungsfreigestellten Krediten nicht möglich.
Was gibt es zu beachten?
Die Bereitstellung von Finanzierungshilfen aus diesem Programm erfolgt auf der Grundlage von EU-Freistellungsverordnungen für „de-minimis“-Beihilfen.
Die Bereitstellung von Finanzierungshilfen aus diesem Programm erfolgt auf der Grundlage der EU-Freistellungsverordung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 betreffend "De-minimis"-Beihilfen. Antragsteller dürfen innerhalb des laufenden Steuerjahres (Kalenderjahr) sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren "De-minimis"-Beihilfen mit einer Gesamtsumme von max. 200.000 EUR erhalten. Für den Straßentransportsektor gilt hiervon abweichend eine Gesamtsumme von max. 100.000 EUR. Der Beihilfewert wird mit der Zusage der NRW.BANK bekannt gegeben.