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ERP-Startfonds

Beteiligungen an innovativen Technologieunternehmen (TU), im Regelfall ohne Beteiligung an der Geschäftsführung.

Was wird gefördert?

Die KfW geht im Rahmen des mit dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit durchgeführten Programms „ERP-Startfonds“ Beteiligungen an innovativen Technologieunternehmen (TU) ein, ohne sich im Regelfall an der Geschäftsführung des TU zu beteiligen. Wesentliche Beteiligungsvoraussetzung ist, dass ein weiterer Beteiligungsgeber (Leadinvestor) sich in mindestens gleicher Höhe wie die KfW an dem TU beteiligt und auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages die Beteiligung der KfW mitbetreut. Grundsätzlich beteiligt sich die KfW in gleicher Höhe und zu gleichen Konditionen wie der Leadinvestor.

Wer wird gefördert?

Kleine Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Kapitalgesellschaften) mit Betriebssitz in Deutschland, welche die Kriterien der EU-Kommission erfüllen. Die Technologieunternehmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 10 Jahre sein.

Was wird gefördert?

Die Beteiligung dient der Deckung des Finanzierungsbedarfs eines innovativen Technologieunternehmens. Auftragsentwicklung sowie Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Gesamtfinanzierung der Finanzierungsrunde muss gesichert sein.


NRW.BANK SERVICE

Weitere Informationen und Antragsformulare zum Programm finden Sie direkt bei der...

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