Land NRW und Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernehmen Bürgschaften von neu zu gewährenden Krediten, sofern bankübliche Sicherheiten nicht in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt nach Maßgabe der einschlägigen Richtlinien Bürgschaften zur Besicherung von neu zu gewährenden Krediten, sofern bankübliche Sicherheiten nicht in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen, um volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Vorhaben, die im Interesse des Landes liegen, zu ermöglichen.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Existenzgründer. Verbürgungsfähig sind Investitions- und Betriebsmittelkredite (einschließlich Avale) von Kreditinstituten mit Sitz in der EU.
Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,5 Mio. € (dies entspricht bei der üblichen Bürgschaftsquote von 80 % einem Kreditvolumen von 1,875 Mio. €) sind grundsätzlich an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH zu richten.
Bis zum 31.12.2010 kann die Bürgschaftsbank NRW für KMU's Bürgschaften in Höhe von max. 1,875 Mio € (entspricht einem Kreditvolumen von ca. 2,343 Mio € ) übernehmen.
Über 1 Mio. € sind grundsätzlich Anträge im Zusammenhang mit Nicht-KMU's über Pricewaterhouse Coopers (PwC) zu stellen. PwC übernimmt die Bearbeitung dieser Anträge sowie die Verwaltung der Engagements während der Laufzeit der Bürgschaften. Die Anträge sind vor Vorhabensbeginn bei den entsprechenden Stellen einzureichen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie direkt auf der Homepage der Bürgschaftsbank NRW oder der PwC Deutsche Revision AG.
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