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Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW)

Mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen durch die Förderung von Beratungsleistungen im Vorgründungsbereich Gründerinnen und Gründer beim Aufbau ihrer selbständigen Existenz.

Wer ist Träger der Finanzierung?

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Die fachliche Zuständigkeit obliegt dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.   


Wer wird gefördert?

Gefördert werden natürliche Personen, die beabsichtigen, ein gewerbliches Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit als selbständige Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen zu gründen oder zu übernehmen oder sich an einem Unternehmen als tätiger Gesellschafter in der Regel mit mindestens 50 % des gezeichneten Kapitals zu beteiligen.


Was wird gefördert?

Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung, deren Ziel die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens ist.

Ausgeschlossen sind insbesondere Beratungen in der Start- und Festigungsphase nach vollzogener Gründung, das heißt nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.


Wie wird gefördert?

Innerhalb von 12 Monaten können insgesamt

  • bis zu 4 Tagewerke für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen,
  • bis zu 6 Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen sowie
  • 1 Tagewerk für eine Zirkelberatung (in Anrechnung auf die Höchstzahl von 4 bzw. 6 Tagewerken)

bezuschusst werden.

Der Zuschuss beträgt in der Regel 50 % eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 € je Tagewerk.

Bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen sowie bei Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrern mit vergleichbarer Einkommenslage kann der Zuschuss auf 80 %, maximal 400 € je Tagewerk, erhöht werden.

Bei Zirkelberatungen (Kombination aus Gruppen- und Einzelberatung) beträgt der Zuschuss grundsätzlich 50 %, erhöht 90 % eines Tagewerksatzes, maximal 400 bzw. 720 € für ein Tagewerk bei einem Eigenanteil von mindestens 50 €.

Die Förderung einer Gründungsberatung kann innerhalb von 5 Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.

Zwingende Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • ein Kontaktgespräch vor Antragstellung mit einer zugelassenen regionalen Anlaufstelle (z.B. in einem STARTERCENTER NRW) sowie deren positives Votum.
  • Mit der Beratung darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden, ebenso darf ein schriftlicher Beratungsvertrag erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides abgeschlossen werden.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Alle weiteren Informationen sowie die Möglichkeit der Antragstellung bieten die regionalen Anlaufstellen (STARTERCENTER NRW, Kammern und Wirtschaftsförderungseinrichtungen). Eine Übersicht mit Ansprechpartnern sowie die Richtlinien des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW finden Sie in der Infobox.


NRW.BANK INFO

Träger des Programms


Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) e. V., Düsseldorf
Auf´m Tetelberg 7, 40221 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 3 01 08 - 400
Telefax: 02 11 / 3 01 08 – 540


IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP)
Goltsteinstr. 31, 40211 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 3 67 02 - 30
Telefax: 02 11 / 3 67 02 – 48

Richtlinie und Ansprechpartner:

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