Das Beratungsangebot dient der Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen im Handwerk.
Wer ist Träger der Finanzierung?
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Die fachliche Zuständigkeit obliegt dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Beratungen für bestehende Unternehmen (im Sinne von Anhang I der KMU-Freistellungsverordnung) und Existenzgründer durch die Berater der Handwerkskammern und Fachverbände des Handwerks.
Was wird gefördert?
Förderungsfähig sind konzeptionelle Beratungen für bestehende Unternehmen und Existenzgründer zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Problemen der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen (Erarbeitung betrieblicher Konzepte und deren Umsetzung in den Unternehmen).
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse des Bundes und des Landes an die Träger. Die Beratungen sind daher für die Handwerksbetriebe in der Regel kostenlos.
Zwingende Voraussetzungen für die Förderung sind:
Es können nur Beratungen gefördert werden, die – einschließlich Vor- und Nachbearbeitung – mindestens 3 Beratungsstunden und maximal 4 Beratungstagewerke erfordern.
Innerhalb von 3 Jahren können pro Unternehmen höchstens 15 Beratungstagewerke gefördert werden.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Bei der zuständigen Handwerkskammer oder dem Fachverband