Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat Wettbewerbe als Hauptinstrument zur Auswahl von qualitativ hochwertigen, innovativen Fördervorhaben bestimmt. Mit diesen Wettbewerben soll den besten Ideen und Konzepten im Lande zum Durchbruch verholfen werden auf Grundlage eines fairen und transparenten Verfahrens mit klaren und eindeutigen Spielregeln.
Die durch die Jury ausgewählten Wettbewerbsteilnehmer werden zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Es schließt sich das reguläre Antrags- und Bewilligungsverfahren an.
Die Förderung erfolgt durch Zuwendungen aus Mitteln des Operationellen Programms (EFRE) für das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung"- NRW- EU Programm Ziel 2 (2007-2013) nach Maßgabe der §§ 23 und 44 LHO und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften.
Im Rahmen der Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung können Zuwendungen nach der FIT-Richtlinie (bei der wirtschaftlichen Tätigkeit) und nach den §§ 23, 44 LHO (bei der nicht- wirtschaftlichen Tätigkeit) beantragt werden. Für bestimmte Fördertatbestände findet auch das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP- Infrastruktur) Anwendung.
Notwendige Formulare zur Antragstellung nach FIT bzw. LHO finden Sie hier.
Notwendige Formulare zur Antragstellung nach RWP- Infrastruktur finden hier.
Die Entscheidung über die Förderung erfolgt auf Basis der oben aufgeführten Fördergrundlagen im Rahmen der verfügbarer Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt im Wege der Kostenerstattung nach Vorlage der Belege für tatsächlich getätigte Ausgaben.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
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