//Mittelstands- und Existenzgründerportal

  
 

NRW.BANK.Film Gap-Finanzierung

Gap-Finanzierungen der NRW.BANK zur Realisierung von Kino- und TV-Produktionen

Was wird finanziert?

Finanziert wird die Herstellung von programmfüllenden Kinofilmen sowie von TV-Produktionen, die keine reinen Auftragsproduktion sind.
Die Gap-Finanzierung ist über eine Abtretung von freien Verwertungsrechten, der künftigen Verwertungserlöse und der Rechte am Produkt zu besichern. Daneben können weitere bankübliche Sicherheiten vereinbart werden.


Wer kann den Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind in- und ausländische mittelständische Filmproduktionsunternehmen, die

• sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz
  (einschl. verbundener Unternehmen) EUR 500 Mio. nicht überschreitet,
• längere Zeit am Markt erfolgreich tätig sind und über 
   einschlägige Erfahrungen verfügen und
• in der Lage sind, eine professionelle Durchführung der Produktion 
   zu gewährleisten.


Neu gegründete bzw. junge Filmproduktionsunternehmen oder Projektgesellschaften sind ebenfalls antragsberechtigt, sofern die dahinterstehenden Produzentinnen/Produzenten die vorgenannten
Kriterien falls für sie zutreffend erfüllen.

Ausländische Produktionsunternehmen sind antragsberechtigt, sofern sie eine Niederlassung in Deutschland unterhalten. Antragstellende Projektgesellschaften, die zum Zweck von Film- und TV-Produktionen gegründet wurden, müssen ihren Sitz in Deutschland haben.

Finanzierungsvoraussetzung ist stets ein erkennbarer NRW-Bezug.


Umfang der Finanzierung?

Finanzierungsumfang: i.d.R. zwischen EUR 300.000 und EUR 2 Mio.
Finanzierungsanteil:    max. 30 % des Produktionsbudgets

Konditionen?

Neben einmaligen Gebühren wird eine risikoadäquate Verzinsung vereinbart.
Die Laufzeit orientiert sich an der geplanten Auswertung des Projektes und sollte i.d.R. einen Zeitraum von 36 Monaten, berechnet ab Verwertungsbeginn, nicht übersteigen. 

Die Rückführung des Darlehens erfolgt grundsätzlich vorrangig aus sämtlichen Erlösen, die der Produktionsgesellschaft aus der Verwertung zufließen.

Hinweise zur Antragstellung:

Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der NRW.BANK zu führen. Anträge können formlos bei der NRW.BANK, Abteilung 101-82202, Kavalleriestr. 22, 40213 Düsseldorf, gestellt werden.


Kontakt

 
Markus Röhle
+49 211 91741 6131
+49 211 91741 6218
markus.roehle@nrwbank.de

Sandra Zelmer
+49 211 91741 2547
+49 211 91741 6218
sandra.zelmer@nrwbank.de


© NRW.BANK 2010


Tastaturkurzbefehle: