NRW.BANK.Film Risikoentlastung
Garantien für Hausbanken zur Risikoentlastung bei der Finanzierung von Filmproduktionen für Kino und TV-Sender
Was wird finanziert?
Garantiefähig sind Zwischenkredite von Hausbanken für die Herstellung von programmfüllenden Filmen für Kino und TV-Sender sowie Hausbankavale für die Herstellung von reinen TV-Auftragsproduktionen.
Wer kann den Antrag stellen?
Kreditinstitute für in- und ausländische mittelständische Filmproduktionsunternehmen, die
• sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz
(einschl. verbundener Unternehmen) EUR 500 Mio. nicht überschreitet,
• mindestens eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben,
• längere Zeit am Markt erfolgreich tätig sind und über
einschlägige Erfahrungen verfügen,
• in der Lage sind, eine professionelle Durchführung der Produktion
zu gewährleisten und
• mindestens zwei programmfüllende Filmprojekte bereits realisiert und
zur Aufführung gebracht haben.
Ferner können für Produzenten, die sich in Nordrhein-Westfalen erstmals selbständig machen, Anträge gestellt werden.
Wie wird finanziert?
Gewährung von Haftungsentlastungen und Rückbürgschaften zugunsten der Hausbank.
Umfang der Risikoentlastung?
Bei der Bereitstellung von Zwischen- und Avalkrediten werden die Hausbanken mit bis zu 50% vom Risiko entlastet.
Kredite, die durch die NRW.BANK (rück)garantiert werden, dürfen ein Volumen von EUR 1,5 Mio. nicht übersteigen und sollten sich auf mindestens EUR 100.000 belaufen.
Pro Antragsteller kann die NRW.BANK einen Risikobetrag von maximal EUR 750.000 übernehmen.
Konditionen?
Laufzeiten der Garantien:
• für Zwischenkredite: bis auf Weiteres, längstens jedoch bis zur Auszahlung
der letzten Finanzierungsrate für das Filmprojekt.
• für Avalkredite: bis auf Weiteres, jedoch längstens bis zur Endabnahme
der Produktion durch den auftraggebenden TV-Sender.
Entgelt:
Für Garantien sind von der Hausbank i.d.R. eine einmalige Bearbeitungsgebühr sowie eine laufende Provision zu entrichten.Die Höhe des Entgeltes orientiert sich an der Bearbeitungsgebühr, der Avalprovision beziehungsweise der Marge und ggf. an der Bereitstellungsprovision, die die Hausbank ihrem Kunden in Rechnug stellt. Die Hausbank ist nicht berechtigt, mit dem Entgelt für die NRW.BANK ihren Kunden zu belasten.
Hinweise zur Antragstellung:
Erforderlich ist ein formloser Antrag der Hausbank an die NRW.BANK, Abteilung 101-82202, Kavalleriestr. 22, 40213 Düsseldorf.