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Ich habe mein Studium beendet



Muss ich die NRW.BANK über mein Studienende informieren?

Nein. Die Hochschule informiert die NRW.BANK über Ihr Studienende.

Durch ein Schreiben unsererseits werden Sie über den Beginn der Karenzphase informiert.



Muss ich mein Darlehen am Ende des Studiums kündigen?

Nein. Das Darlehen geht nach Ende Ihres Studiums in die so genannte Karenzphase über. Es erfolgen keine Auszahlungen, die Zinsen werden gestundet.

Erst nach Ablauf der 2-jährigen Karenzphase beginnt die Rückzahlungsphase.



Was bedeutet „Karenzphase“?

Damit ist die direkt an das Studium anschließende, in § 13 StBAG geregelte zweijährige Orientierungsphase gemeint, in der das Darlehen ruht, bevor Sie mit der Rückzahlung beginnen müssen. Es erfolgen keine Auszahlungen, die Zinsen werden aber weiter berechnet.




Nach Ablauf der zweijährigen Karenzphase nach Studienende beginnt die Rückzahlungsphase, spätestens allerdings 11 Jahre nach Beginn des Studiums.

Drei Monate vor Beginn der Rückzahlung erhalten Sie ein ausführliches Informationsschreiben von der NRW.BANK.



Wie erfahre ich, wie hoch meine Gesamtschuld ist?

Die Gesamtschuld entnehmen Sie bite den Ihnen regelmäßig halbjährlich zugehenden Kontoauszügen. Drei Monate vor Ende der Karenzphase (i.d.R. also 2 Jahre nach Studienende) erhalten Sie von der NRW.BANK einen Tilgungsplan. Hierin enthalten sind alle Informationen über die Höhe des Rückzahlungsbetrages und der monatlichen Rate, den Zeitpunkt der Fälligkeit der ersten Rate sowie über den voraussichtlichen Rückzahlungszeitraum.



Wie hoch ist der monatliche Rückzahlungsbetrag?

Monatliche Rückzahlungen sind möglich in Höhe von € 50, 100 oder 150. Sie haben die Möglichkeit, vor Beginn der Rückzahlungsphase zwischen diesen monatlichen Raten je nach Ihrer finanziellen Situation zu wählen.

Im Schreiben zum Beginn der Rückzahlungsphase schlägt die NRW.BANK Ihnen einen Betrag von 100 EUR pro Monat vor.



Wie kann ich die monatliche Rückzahlungsrate ändern?

Bitte beantragen Sie eine Änderung mit Hilfe dieses Formulars.

Um die Änderung zu berücksichtigen, muss der vollständig ausgefüllte Antrag mit der geänderten Ratenhöhe bis spätestens 1 Monat vor dem Einzugstermin vorliegen.



Meine im Rückzahlungsschreiben genannte Kontoverbindung hat sich geändert. Was ist zu tun?

Bitte teilen Sie uns umgehend Ihre neue Kontoverbindung mit. Sie tun dies mit Hilfe dieses Formulars.



Was versteht man unter der sogenannten Kappungsgrenze ?

Die während des Studiums aufgenommenen Darlehen (BAföG-Darlehen, Studienbeitragsdarlehen und Zinsen) dürfen nicht zu einer Überschuldung für den Einzelnen führen. Beträge, die über die Kappungsgrenze hinaus gehen, werden grundsätzlich erlassen.

Die allgemeine Kappungsgrenze liegt in NRW bei 10.000 Euro und ist ein stets einzuhaltender Maximalwert. Die individuelle Kappungsgrenze kann darunter liegen und berechnet sich aus der Anzahl der in Anspruch genommenen Semester für Studienbeitragsdarlehen multipliziert mit 1000 Euro.

Wurde z. B. während eines Bachelor-Studiums 6 Semester das Studienbeitragsdarlehen bezogen, liegt die individuelle Kappungsgrenze nur bei 6.000 Euro.



Wie kann ich eine Kappung meiner Darlehnsschuld erreichen?

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie BAföG-Darlehnsmittel erhalten haben. Bitte nutzen Sie hierfür den Kappungsantrag für das Studienbeitragsdarlehen.



Welche Unterlagen muss ich für eine Kappung einreichen?

Bitte reichen Sie den Antrag auf Kappung erst dann ein, nachdem Sie von der NRW.BANK im Rückzahlungsschreiben dazu aufgefordert worden sind. Vorzeitig eingereichte Unterlagen werden wieder an Sie zurückgesandt.

Füllen Sie den entsprechenden Antragsvordruck Kappungsantrag für das Studienbeitragsdarlehen aus und fügen den letzten Feststellungsbescheid des Amts für Ausbildungsförderung (letzter BAföG-Bescheid) bei, aus welchem die Höhe Ihrer gesamten BAföG-Schuld hervorgeht.

Für die Kappung ist alleine die Höhe des unverzinslichen BAföG-Darlehens relevant (keine Berücksichtigung von Zuschuss und Bankdarlehen).

In folgenden Fällen ergibt sich die Gesamtsumme Ihres erhaltenen BAföG-Darlehens ggf. aus mehreren einzelnen Bescheiden:

• Falls Sie an mehreren Hochschulen / in verschiedenen Bundesländern
  studiert haben
• Wenn Sie mit dem Studienziel Bachelor und Master studiert haben

Bitte fügen Sie diese Unterlagen dem Antrag in Kopie bei.




Ich habe mein Studium abgebrochen. Wann muss ich mit der Rückzahlung beginnen?

Werden Sie exmatrikuliert, beginnt i.d.R. automatisch die zweijährige Karenzphase und anschließend (bzw. spätestens elf Jahre nach Studienbeginn) die Rückzahlungsphase.



Was passiert, wenn ich die Rückzahlungsraten nicht aufbringen kann?

Die Einkommensgrenze liegt zurzeit  für eine ledige Person bei 1.040,- EUR pro Monat netto, für Partner und Kinder gelten zusätzliche Freibeträge. Solange Sie diese unterschreiten, kann das Darlehen auf einen Antrag von Ihnen hin gestundet werden, d.h. die Rückzahlung wird ausgesetzt.

Gründe können z.B. sein: Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Erziehungsurlaub, Aufgabe des Berufs.

Sollte dies der Fall sein, können Sie einen Antrag auf Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung (Stundungsantrag) stellen.



Mein Konto weist zum Einzugstermin nicht genügend Deckung auf. Was passiert in einem solchen Fall?

Der fällige Betrag kann nicht eingezogen werden. Sie erhalten kurzfristig ein Mahnschreiben, in dem Sie den fälligen Betrag inklusive eventuell anfallender Kosten genannt bekommen.

Entweder überweisen Sie umgehend den Gesamtbetrag an die NRW.BANK (Konto 50 002, BLZ 400 220 00) unter Angabe Ihrer Antragsnummer oder Sie nehmen Kontakt mit der NRW.BANK auf und bitten um erneuten Einzug von Ihrem Konto.



Meine Gehaltsentwicklung läuft viel besser als erwartet. Kann ich mein Darlehen oder einen Teil des Darlehens vorzeitig zurückzahlen?

Sie haben die Möglichkeit Sondertilgungen zu leisten, die Sie in einem formlosen Anschreiben beantragen müssen. Die Sondertilung können Sie ab Beginn der Karenzphase nach Ablauf einer Frist von einem Monat nach Eingang des Antrags bei der NRW.BANK zum 14.06. bzw. 14.12. eines Jahres leisten. Jede vorzeitige Rückzahlung muss mindestens 500,00 € betragen.

Bitte überweisen Sie außerplanmäßige Tilgungen unter Angabe Ihrer Antragsnummer an:

NRW.BANK
Konto: 50 002
BLZ:    400 220 00




Fallen zusätzliche Kosten an, wenn ich mein Darlehen vorzeitig zurückzahle?

Nein. Für Sondertilgungen ab einem Betrag von 500 Euro wird keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.




Erhalte ich einen Nachlass, wenn ich mein Darlehen vorzeitig zurückzahle?

Nein. Anders als beim BAföG werden keine Nachlässe bei vorzeitiger Rückzahlung gewährt.



Wer kommt für die Beiträge auf, die ich erlassen bekommen habe?

Von den Beiträgen aller Studienbeitragszahler in NRW wird ein Anteil an den Ausfallfonds Studienbeitragsdarlehen abgeführt. Aus diesem Fonds werden die Erlassbeträge gezahlt. 





© NRW.BANK 2010


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