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Was ist das Studienbeitragsdarlehen?



Warum und wofür gibt es ein Studienbeitragsdarlehen ?

Die staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen haben seit dem Sommersemester 2006 die Möglichkeit, Studienbeiträge i.H.v. max. 500 € pro Semester von den Studierenden zu erheben.

Damit niemand durch diese zusätzliche finanzielle Belastung vom Studium ausgeschlossen wird, haben Studierende im Rahmen des StBAG ein Anrecht auf ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung des Studienbeitrags, das sie bei der NRW.BANK erhalten.



Wo finde ich die gesetzliche Grundlage hierfür ?

Das „Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen“ und damit das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz (StBAG) ist zum 1. April 2006 in Kraft getreten.

Es bildet die Grundlage für die Erhebung von Studienbeiträgen durch die staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen und die Vergabe der Studienbeitragsdarlehen durch die NRW.BANK.

Den Gesetzestext des StBAG finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen. Die dazugehörige Rechtsverordnung StBAG-VO können Sie vom Gesetz- und Verordnungsblatt für Nordrhein-Westfalen herunterladen.




Was ist das Besondere am Studienbeitragsdarlehen ?

Es ist nicht vergleichbar mit „normalen Kreditangeboten“ anderer Kreditinstitute, sondern nimmt durch seine sozialen Gestaltungsmerkmale eine Sonderstellung ein:

• Möglichkeit des Voll- oder Teilerlasses in Kombination mit BAföG-Mitteln
• Gewährung unabhängig vom eigenen oder elterlichen Einkommen
• Keine Bonitätsprüfung, keine Stellung von Sicherheiten
• Günstiger, variabler Zinssatz mit Zinsobergrenze von 5,9% (bis Dez. 2011)
• Wählbare Rückzahlungsraten
• kostenlose Sondertilgungen möglich
• Begrenzte Darlehenslast wg. so genannter „Kappungsgrenzen“



Warum vergibt ausgerechnet nur die NRW.BANK dieses Darlehen ?

Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie handelt im Auftrag des Gesetzgebers und bietet ein günstiges Angebot. Die Kalkulation richtet sich nur nach den tatsächlichen Kosten, ein Gewinn wird hiermit nicht erzielt.

In anderen Bundesländern, wo auch Studienbeiträge erhoben werden, gibt es ebenfalls Landesförderinstitute, die ähnliche Finanzierungsangebote machen.




Wo kann ich mich zum Studienbeitragsdarlehen beraten lassen?

Informationen erhalten Sie im Bildungsportal der NRW.BANK unter www.bildungsfinanzierung-nrw.de oder bei der Telefonhotline unter 01805 10 38 30 (0,14 €/Min. aus dem dt.Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend. Ab 1.3.2010 Mobilfunkpreise max. 0,42 €/Min. )

Das Studierendensekretariat der Hochschule ist die erste Adresse für Informationen zur Darlehensberechtigung und Antragstellung für das Studienbeitragsdarlehen. Dort können Sie auch den Antrag stellen.

Allgemeine Informationen zu Finanzfragen im Studium erhalten Sie beim Studentenwerk Ihrer Hochschule oder auch bei der Verbraucherzentrale NRW.





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