(0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 €/Min.aus dem Mobilfunk).
Die Haushalte bringen bereits heute erhebliche Mittel für Bildung auf. Gerade bei Personen mit niedrigem Einkommen und unzureichendem Vermögen scheitert die Teilnahme an Weiterbildung u.a. an unzureichenden finanziellen Ressourcen.
Die Kommission schlägt daher vor, Bildungssparen als Ergänzung zu bestehenden Vermögensbildungsformen zu etablieren. Mit diesem Instrument sollen besondere finanzielle Anreize bei einkommens- und vermögensschwachen Bevölkerungsgruppen gesetzt werden, einen Teil des Einkommens in Lebenslanges Lernen zu investieren.
Darüber hinaus intendiert die Kommission mit dem Bildungssparen eine Stärkung der Eigeninitiative und Eigenverantwortung aller Bürgerinnen und Bürger und insbesondere der bislang eher bildungsfernen Gruppen. Die staatliche Förderung im Vermögensbildungsgesetz soll um die Möglichkeit des Bildungssparens ergänzt werden.
Allen Bildungssparern soll ferner die Möglichkeit eröffnet werden, ein Darlehen für von ihnen bestimmte Bildungszwecke aufnehmen zu können.
© NRW.BANK 2010