Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund
gemeinnützige Einrichtungen
Einrichtungen der öffentlichen Hand
Religionsgemeinschaften
natürliche Personen
Was wird gefördert?
Sie können ein Darlehen erhalten zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern.
Förderfähig sind investive Maßnahmen an und in Gebäuden, die entweder unter Denkmalschutz stehen oder eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen.
Die Selbstnutzung setzt entweder den Selbstbezug des Investitionsobjekts oder die unentgeltliche Überlassung an Angehörige gemäß § 15 Absatz (1), Ziffer 1.-4. Abgabenordnung (AO) voraus. Eine (auch zeitweise) entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an darüber hinausgehende Personenkreise – ob ganz oder in Teilen – stellt keine Selbstnutzung dar.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist gesichert.
Sie haben die baulichen Vorschriften des denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens nach § 9 DSchG NRW beachtet.
Bei (überwiegend) wohnwirtschaftlicher Nutzung dieser Gebäude muss mindestens eine Wohnung durch den/die Investor(in)/Eigentümer(in) selbst genutzt werden.
Wie wird gefördert?
Förderart: Annuitätendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
Mindestbetrag: 25.000 €
Höchstbetrag: 2 Mio. €
Laufzeiten: 10, 15, 20 oder 30 Jahre bei jeweils 1 Tilgungsfreijahr
Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung:
in vierteljährlichen Annuitäten nach Ablauf des Tilgungsfreijahres
Bereitstellungsprovision: keine
Nichtabnahmeentschädigung: keine
Abruffrist: 12 Monate
Konditionen
Konditionenauswahl vom 26. Oktober 2025
Die dargestellten Konditionen bilden einen Auszug aus der Konditionenübersicht der NRW.BANK. Die vollständige und tagesaktuelle Übersicht finden Sie im Internet unter www.nrwbank.de/konditionen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und entsprechen dem derzeitigen Stand.
Zusätzlich ist bei gewerblichen Unternehmen sowie wirtschaftlich tätigen Antragstellern/Antragstellerinnen eine Förderung dann nicht möglich, wenn die oben unter "Wer wird gefördert?" genannten Gruppen:
den Sektoren Fischerei- und Aquakultur oder Primärerzeugung, der im Anhang I AEUV aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, zuzuordnen sind
in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten sich befinden
einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind (Art. 1 Abs. 4 lit. a] AGVO).
Nachhaltigkeit
Dieverbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANKgeben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Wie erfolgt die Antragstellung?
Hausbankenverfahren
Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?".
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Weitere Informationen
Die Förderung von Finanzierungshilfen für gewerbliche Unternehmen sowie wirtschaftlich tätige Antragsteller(innen) erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam mit der NRW.BANK im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen auf das geförderte Projekt hinzuweisen (z. B. im Rahmen eines Pressetermins oder durch gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen Internetseiten). In diesen Fällen kann die NRW.BANK das Förderprojekt für eigene werbliche Zwecke nutzen. Gegebenenfalls kann auch ein Bauschild zur Verfügung gestellt werden, das auf die Förderung durch die NRW.BANK hinweist.
Im Video erklärt
Sie stellen Ihren Antrag im Hausbankenverfahren. Das Video zeigt, wie es funktioniert.
In diesem Programm gilt das Risikogerechte Zinssystem (RGZS). Das Video erläutert, wie die Festlegung des Zinssatzes funktioniert.